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Neues Bayerisches Strafvollzugsgesetz in Kraft getreten
Am 1. Januar 2008 ist das neue bayerische Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG)
in Kraft getreten. Sie können den Gesetzestext als Datei im PDF-Format hier herunterladen (Link öffnet in einem neuen Fenster).
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