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Organisation

1. Leitung

Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Dort ist eine Abteilung "Justizvollzug" mit insgesamt 25 Mitarbeitern eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehören die Organisation des Justizvollzugs, Personalangelegenheiten einschließlich der Aus- und Fortbildung des Personals, die Aufstellung und der Vollzug des Haushalts aller Justizvollzugsanstalten, Bauangelegenheiten, Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Justizvollzugs, Angelegenheiten der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung und der Beschäftigung der Gefangenen sowie die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden.

Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde ("Strafvollzugsamt") eingerichtet. Der unmittelbare Kontakt zwischen der Aufsichtsbehörde, deren Vertreter die bayerischen Justizvollzugsanstalten regelmäßig besuchen und überprüfen, und den Anstalten hat sich in der Vergangenheit bewährt. Er vermittelt kurze Entscheidungswege und gewährleistet die Nähe des Ministeriums zur Vollzugspraxis.

2. Vollzugseinrichtungen

Bayern verfügt über 36 Justizvollzugsanstalten (21 selbständige und 15 angegliederte Anstalten) sowie 6 Jugendarrestanstalten. Für die Aus- und Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten ist die Bayerische Justizvollzugsschule in Straubing eingerichtet.

3. Belegungssituation

In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind 11.804 Haftplätze eingerichtet, davon

11.035 für Männer (einschl. 879 im offenen Vollzug) und zwar

7.261 Einzelhaftplätze und
3.774 Gemeinschaftshaftplätze sowie

769 für Frauen (einschl. 44 im offenen Vollzug) und zwar

477 Einzelhaftplätze und
292 Gemeinschaftshaftplätze.

Die tatsächliche Belegung in den bayerischen Justizvollzugsanstalten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die folgende Graphik zeigt die Entwicklung des Belegungsstandes seit 1991, jeweils zum 31.März :


      = Belegung         = Haftplätze

 

Nach den in den Jahren 1998 bis 2002 leicht gesunkenen Gefangenenzahlen bewegt sich die Belegung nunmehr wieder auf hohem Niveau. Insgesamt hat sich die Zahl der Gefangenen seit 1991 um 27 % erhöht. Besonders schwierig war die Belegungssituation von Anfang 2005 bis Mitte 2007. Ende Januar 2005 wurde mit 13.044 Gefangenen erstmals die Marke von 13.000 Gefangenen überschritten. Mit 13.113 Gefangenen war Ende April 2005 die höchste Belegung im bayerischen Justizvollzug seit 1948 zu verzeichnen; nur in der unmittelbaren Nachkriegszeit waren die Gefangenenzahlen noch höher. Ende März 2009 befanden sich 12.387 Gefangene in den bayerischen Justizvollzugsanstalten. Damit ist wieder eine moderate Entspannung eingetreten. Besonders stark belastet sind aber weiterhin vor allem Anstalten des Regelvollzugs, in denen hohe Strafen verbüßt werden.

Wesentliche Gründe für diese Entwicklung sind der starke Anstieg der Zahl ausländischer Untersuchungs- und Strafgefangener seit der Öffnung der Grenzen zu den östlichen Nachbarstaaten sowie die zunehmende Globalisierung der schweren Kriminalität, insbesondere der Banden- und Drogenkriminalität.
Derzeit sind ca. 48 % der in Bayern inhaftierten Untersuchungsgefangenen ausländische Staatsbürger; auf den Gesamtbestand der Gefangenen bezogen beträgt der Ausländeranteil gegenwärtig ca. 30 %. Am 31. März 2009 waren in Bayern 3.767 nichtdeutsche Gefangene aus 108 verschiedenen Staaten inhaftiert. Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über das Nationalitätengefüge der ausländischen Gefangenen am 31. März 2009:


 

Die folgende Graphik zeigt die Entwicklung des Ausländeranteils in den bayerischen Justizvollzugsanstalten (jeweils zum 31. März):

1991 2008
 


Als Folge dieser Entwicklung ist die Belegungssituation im bayerischen Justizvollzug seit einiger Zeit angespannt. Die folgende Graphik zeigt die Belegungssituation am 31. März 2009:

Danach waren die bayerischen Justizvollzugsanstalten mit 583 Gefangenen überbelegt; dies entspricht einer durchschnittlichen Belegungsquote von 104,94%. Da wegen der unterschiedlichen Vollstreckungszuständigkeit der Justizvollzugsanstalten ein Belegungsausgleich nur begrenzt möglich ist, geht die Überbelegung in einzelnen Anstalten weit über diesen Durchschnittswert hinaus. Das Staatsministerium der Justiz unternimmt aufgrund dieser Entwicklung große Anstrengungen, die Zahl der Haftplätze durch den Neubau von Justizvollzugsanstalten und den Ausbau bestehender Anstalten dem gestiegenen Bedarf anzupassen. So wurden seit 1992 ca. 1.800 zusätzliche Haftplätze geschaffen.

Von den 12.387 am 31. März 2009 inhaftierten Gefangenen waren 

8.825

Strafgefangene und Sicherungsverwahrte

693

junge Strafgefangene

2.208

erwachsene Untersuchungsgefangene

251

junge Untersuchungsgefangene (bis zu 21 Jahren)

410

sonstige Gefangene (v.a. Abschiebungsgefangene)

4. Zuständigkeit

Nähere Informationen über die Zuständigkeiten der bayerischen Justizvollzugsanstalten weiter >


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