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Geschichte des Strafvollzugs
Hier finden sie einen kurzen stichwortartigen Abriss zur wechselvollen Geschichte
des Strafvollzugs im Wandel der Zeit.
Am Beispiel der Geschichte der
Justizvollzugsanstalt München wird exemplarisch in Kurzform die Geschichte einer
Anstalt nachgezeichnet.
Entwicklung der Freiheitsstrafe
1. Entwicklung bis zum 16. Jahrhundert
- Erste Ansätze gehen in das Jahr 813 zurück, als
Karl der Große den Freiheitsentzug zur Besserung von Straftätern gehobenen
Standes anordnete. Leibes- oder Lebensstrafen sind weit verbreitet.
- 13.-15. Jh. Freiheitsstrafe in Stadtrechten, aber keine "Erziehung"
sondern harte Strafen = Leibesstrafe in abgewandelter Form, z.B. Hungerturm;
Lochgefängnis ("einlochen").
- Constitutio Criminalis Carolina v. 1532: neben
Leibes- oder Lebensstrafen auch Freiheitsstrafe.
2. Erste Gefängnisse
- 1555 Schloß Bridewell in England. Auf Bitte der Kirche wurde ein
Arbeitshaus für Landstreicher, Bettler und kleine Diebe eingerichtet.
- 1595 Amsterdamer "Zuchthaus". Anlass war ein 16jähriger Dieb, der
nach damaligem Recht gehenkt werden sollte. Die Schöffen meinten, er solle "Zucht"
lernen.
- 1597 Amsterdamer "Spinnhaus" für Frauen. Bekannt gewordenes Zitat:
„Fürchte dich nicht. Ich räche nicht Böses, sondern zwinge zum Guten. Hart ist
meine Hand, aber liebreich mein Gemüt.“
- 1603 Abteilung für ungeratene Kinder (erste Ansätze zum
Jugendstrafvollzug).
- Nachbildungen gab es u.a. in Bremen 1609 und Hamburg 1622 (Böse
Buben Haus).
3. Rückschläge im 17./18 Jh.
- Die Anstaltsverhältnisse verschlechterten sich zusehends. Alle
"unerwünschten" Personen wurden inhaftiert: Landstreicher,
Trunksüchtige, verwahrloste Jugendliche, Geisteskranke.
- Misstände wie "Willkomm" und "Abschied" (=Prügel zum
Strafantritt und zur Entlassung). Privatisierung im Rahmen des aufkommenden Merkantilismus,
da billige Arbeitskräfte (Gründung von Gefängnissen als Akt der Wirtschaftspolitik);
Aufsicht im Vordergrund: Anstalten "Hochschulen des Verbrechertums".
4. Reformen unter dem Einfluss der Aufklärung
- Wichtige Anstöße gaben in England John Howard (1777) und nach ihm
in Deutschland Pfarrer Wagnitz (1791) und von Arnim (1803).
5. Weitere Entwicklung
- USA: 1790 Pennsylvanisches System: strenge Einzelhaft ohne
Arbeit zur inneren Einkehr (nur "Aufseher" + Bibel).
- Damaliger Gegensatz: Auburnsches System: Gemeinsame Arbeit
mit Schweigegebot bei sonstiger Isolation.
- Weiterentwicklung im Englischen Progressivsystem (Stufenstrafvollzug): nach
Einzelhaft harte Arbeit, Gemeinschaftsarbeit, Lockerungen, bedingte Entlassung.
Entwicklung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
- Nachkriegszeit in Deutschland geprägt von baulichen Mängeln,
Überbelegung, Verwahrvollzug und wenig qualifiziertem Personal.
- Ab 1962 DVollzO (Dienst- und Vollzugsordnung): einheitliche
Verwaltungsvorschrift für ganzes Bundesgebiet.
- Seit 70-er Jahren erhebliche Verbesserungen und Fortschritte in
der Ausstattung der Anstalten. Das Bundesverfassungsgericht mahnt 1972 die
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Strafvollzug an.
- 1.1.1977: Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes.
- Spätere Änderungen betrafen insbesondere den Hungerstreik, den
Schriftwechsel der Gefangenen, die Gesundheitsfürsorge, den Datenschutz
und die Neuregelung des Arbeitsentgelts.
- 1.1.2008: Bayern - Inkrafttreten des Gesetzes
über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung
(Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG)
Sie können den Gesetzestext des neuen bayerischen Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe,
der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG) als Datei im PDF-Format hier herunterladen (Link öffnet in einem neuen Fenster).
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