----------------
Home Anstalten Themen Sitemap Suche Kontakt Impressum
Justizvollzug in Bayern
Wir über uns
Organisation
Geschichte des Strafvollzugs
Aufgaben des Vollzuges
Behandlung der Gefangenen
Wegweiser für Angehörige
Ehrenamtliche im Vollzug
Die bayerischen Anstalten
Verzeichnis
Kurzübersichten
Zuständigkeiten
Baumaßnahmen
Berufe im Justizvollzug
Personalsituation
Berufsfelder
Stellen & Bewerberinfo
Service
Justizvollzug von A - Z
Information in English
News / Presse
Linkliste
Sie sind hier: Justizvollzug Bayern > Überblick > Geschichte des Strafvollzugs

Geschichte des Strafvollzugs

Hier finden sie einen kurzen stichwortartigen Abriss zur wechselvollen Geschichte des Strafvollzugs im Wandel der Zeit.

Am Beispiel der   Geschichte der Justizvollzugsanstalt München wird exemplarisch in Kurzform die Geschichte einer Anstalt nachgezeichnet.

Entwicklung der Freiheitsstrafe

1. Entwicklung bis zum 16. Jahrhundert

  • Erste Ansätze gehen in das Jahr 813 zurück, als Karl der Große den Freiheitsentzug zur Besserung von Straftä­tern gehobenen Standes anordnete. Leibes- oder Lebensstrafen sind weit verbreitet.
  • 13.-15. Jh. Freiheitsstrafe in Stadtrechten, aber keine "Erziehung" sondern harte Strafen = Lei­besstrafe in abgewandelter Form, z.B. Hungerturm; Lochgefängnis ("einlochen").
  • Constitutio Criminalis Carolina v. 1532: neben Leibes- oder Lebens­strafen auch Freiheitsstrafe.

2. Erste Gefängnisse

  • 1555 Schloß Bridewell in England. Auf Bitte der Kirche wurde ein Arbeitshaus für Landstreicher, Bettler und kleine Diebe eingerichtet.
  • 1595 Amsterdamer "Zuchthaus". Anlass war ein 16jähriger Dieb, der nach damaligem Recht gehenkt werden sollte. Die Schöffen meinten, er solle "Zucht" lernen.
  • 1597 Amsterdamer "Spinnhaus" für Frauen. Bekannt gewordenes Zitat: „Fürchte dich nicht. Ich räche nicht Böses, sondern zwinge zum Guten. Hart ist meine Hand, aber liebreich mein Gemüt.“
  • 1603 Abteilung für ungeratene Kinder (erste An­sätze zum Jugendstrafvollzug).
  • Nachbildungen gab es u.a. in Bremen 1609 und Hamburg 1622 (Böse Buben Haus).

3. Rückschläge im 17./18 Jh.

  • Die Anstaltsverhältnisse verschlechterten sich zusehends. Alle "unerwünschten" Personen wurden inhaftiert: Landstreicher, Trunksüchtige, verwahrloste Jugendliche, Geistes­kranke.
  • Misstände wie "Willkomm" und "Abschied" (=Prügel zum Strafantritt und zur Entlassung). Privatisierung im Rahmen des aufkommenden Merkanti­lismus, da billige Arbeitskräfte (Gründung von Gefängnissen als Akt der Wirtschaftspolitik); Aufsicht im Vordergrund: Anstalten "Hochschulen des Verbre­chertums".

4. Reformen unter dem Einfluss der Aufklärung

  • Wichtige Anstöße gaben in England John Howard (1777) und nach ihm in Deutschland Pfarrer Wagnitz (1791) und von Arnim (1803).

5. Weitere Entwicklung

  • USA: 1790 Pennsylvanisches System: strenge Einzelhaft ohne Arbeit zur inneren Einkehr (nur "Aufseher" + Bibel).
  • Damaliger Gegensatz: Auburnsches System: Gemeinsame Arbeit mit Schweigegebot bei sonstiger Isolation.
  • Weiterentwicklung im Englischen Progressivsystem (Stufenstrafvollzug): nach Einzelhaft harte Arbeit, Gemeinschaftsarbeit, Lockerungen, bedingte Entlassung.

Entwicklung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg

  • Nachkriegszeit in Deutschland geprägt von baulichen Mängeln, Überbelegung, Verwahrvollzug und wenig qualifiziertem Personal.
  • Ab 1962 DVollzO (Dienst- und Vollzugsordnung): einheitliche Verwaltungsvorschrift für ganzes Bundesgebiet.
  • Seit 70-er Jahren erhebliche Verbesserungen und Fortschritte in der Ausstattung der Anstalten. Das Bundesverfassungsgericht mahnt 1972 die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Strafvollzug an.
  • 1.1.1977: Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes.
  • Spätere Änderungen betrafen insbesondere den Hungerstreik, den Schriftwechsel der Gefangenen, die Gesundheitsfürsorge, den Datenschutz und die Neuregelung des Arbeitsentgelts.
  • 1.1.2008: Bayern - Inkrafttreten des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG)
    Sie können den Gesetzestext des neuen bayerischen Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG) als Datei im PDF-Format hier herunterladen (Link öffnet in einem neuen Fenster).


Home Anstalten Themen Sitemap Suche Kontakt Impressum