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Landgericht

Das Landgericht ist im Strafverfahren in den meisten Fällen schwerer Kriminalität zuständig und tritt auch so in der Öffentlichkeit am häufigsten in Erscheinung. Tötungsdelikte werden etwa vor dem sog. Schwurgericht verhandelt, einem Spruchkörper ("Strafkammer") des Landgerichts. Bei den Landgerichten (und einigen Außenstellen) sind auch die sog. Strafvollstreckungskammern gebildet, die für die Strafvollstreckung und den Vollzug wichtige Entscheidungen treffen. So entscheiden sie über Rechtsbehelfe von Strafgefangen und befinden über die Frage vorzeitiger Haftentlassung oder nach der Haftentlassung zu beachtende Auflagen im Rahmen der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht.


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