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16. November 2007
Justizministerin Merk: "Sicherungsverwahrung muss schon bei einer Jugendstrafe von 5 Jahren möglich sein!"
Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur nachträglichen
Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte hat die Bayerische Justizministerin Dr.
Beate Merk das Gesetz heute als unzureichend kritisiert: "Wenn gegen schwerste Gewalttäter, die ein
erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, die Sicherungsverwahrung erst dann möglich sein soll, wenn
sie zu einer Jugendstrafe von mindestens 7 Jahren verurteilt wurden, dann gaukelt das Gesetz den
Menschen eine Sicherheit vor, die es so nicht bietet", so Merk. Sie forderte statt dessen eine
Herabsetzung der Schwelle auf 5 Jahre. "Denn: Auch im Bereich der Jugendstrafen zwischen 5 und 7
Jahren haben wir Einzelfälle gefährlicher Gewalttäter, die leider auch am Ende der Haft nach wie
vor hochexplosiv sind", so Merk. "Wenn es nach dem Gesetzentwurf geht, müssten wir sie nach
Verbüßung sehenden Auges auf die Menschheit loslassen. Das kann man nicht verantworten."
Die Ministerin wies auch darauf hin, dass Bayern bereits im April 2005 einen fertigen Gesetzentwurf
vorgelegt hatte. Dieser sieht eine Schwelle von fünf Jahren vor und schließt die oben genannten
Verbrechen gegen die persönliche Freiheit ein. Merk: "Leider bietet die Regierungsvorlage nicht
das von uns geforderte Schutzniveau. Hier sind dringend Änderungen notwendig, um den bestmöglichen
Schutz der Bevölkerung vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalttäter zu erhalten."
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