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19. Dezember 2006
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden unter den verurteilten Straftätern im Jahr 2005 gesunken, Anteil der Heranwachsenden bei Verurteilungen wegen Körperverletzung aber gestiegen!"
In Bayern ist 2005 der Anteil der Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) unter den verurteilten Straftätern leicht gesunken. Dies ergibt sich aus der Strafverfolgungsstatistik 2005, die Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute nach Auswertung in München vorstellte. Unter den insgesamt 147.227 Jahr 2005 durch die bayerischen Gerichte verurteilten Personen waren 7,30 % Jugendliche (gegenüber im Vorjahr: 7,48 %). Merk: "Noch erfreulicher ist der Umstand, dass der Anteil der Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) an der Gesamtzahl der Verurteilten (10,61 %) nunmehr das dritte Jahr in Folge gesunken ist (2004: 10,93 %; 2003: 11,04 %; 2002: 11,15 %; 2001: 11,11 %). Allerdings ist bei den Heranwachsenden ein überdurchschnittlicher Zuwachs der Verurteilungen wegen vorsätzlicher Körperverletzungsdelikte von 12,50 % (gegenüber 2,11 % Zunahme bei allen Verurteilten) zu verzeichnen. Merk: "Dies alarmiert. Um dem entgegen zu wirken, ist neben der Strafverfolgung eine wirkungsvolle Vorbeugung entscheidend, bei der alle betroffenen Stellen (Polizei, Jugendhilfe, Schulen und Justiz) effektiv zusammenarbeiten!"
Besonders positiv wertet die Ministerin, dass die Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden im Jahr 2005 im Bereich der Rauschgiftkriminalität überdurchschnittlich gesunken sind: Während die Zahl der Gesamtverurteilungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2005 um 2,18 % gesunken ist, nahmen die Verurteilungen von Jugendlichen bzw. Heranwachsenden diesbezüglich um 6,90 % bzw. 8,76 % ab. Merk: " Dank der konsequenten Strafverfolgung auch in dem Bereich der Drogenkriminalität wird zunehmend klar, dass sich Straftaten nicht lohnen. Wir müssen alles daran setzen, diese positive Entwicklung fort zu führen!"
Insgesamt zeigt die Strafverfolgungsstatistik deutlich den beträchtlichen Arbeitsanfall bei den bayerischen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten. Letztere hatten 2005 insgesamt über 179.171 Personen zu urteilen. Davon wurden 147.227 Personen (18,21 % davon Frauen) verurteilt und 4.182 (2,33 %) freigesprochen. 27.762 Verfahren wurden in anderer Weise erledigt, zum Beispiel durch Einstellung gegen Geldauflage.
Bei den 126.286 Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht ("Erwachsenenstrafrecht") war die Geldstrafe - wie in den Vorjahren - die mit Abstand häufigste Sanktion: 99.598 Personen (78,87 %) wurden hierzu verurteilt. Freiheitsstrafe wurde gegen 26.675 Personen (21,12 %) verhängt, wobei in 18.177 Fällen (68,14 %) eine Aussetzung zur Bewährung erfolgte. 25 Personen wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. 3.378 Personen der nach Jugendstrafrecht verurteilten 20.941 Personen wurden 2005 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die in 2.121 Fällen (62,79 %) zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Zu den häufigsten Straftaten gehören Straftaten im Straßenverkehr (26,88 % aller Verurteilten), Betrug (14,69 %), Diebstahl (14,68 %) und Körperverletzung (8,22 %).
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