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12. Dezember 2006
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Keine Weihnachtsamnestie in Bayern"
Justizministerin Dr. Beate Merk gab heute in München bekannt, dass es im Jahr 2006 in Bayern keine Weihnachtsamnestie geben wird. Auch in diesem Jahr wird der Freistaat damit nicht anderen Ländern folgen. Dort werden teilweise Gefangene, deren Strafe um die Weihnachtszeit herum bzw. zum Jahreswechsel abläuft, bereits ab Oktober im Rahmen einer Weihnachtsamnestie entlassen. Merk: "Sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht, kann geeigneten Gefangenen Ausgang oder Urlaub gewährt werden. Daneben sieht das Strafvollzugsgesetz vor, dass Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen am vorhergehenden Werktag entlassen werden können, wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 2. Januar fällt."
Eine Weihnachtsamnestie hingegen führt zu einer Ungleichbehandlung der Gefangenen. Denn sie bevorzugt Gefangene, deren Haftende zufällig in die Weihnachtszeit fällt - und benachteiligt damit alle anderen. Für die Ministerin kommt das nicht in Frage: "Gnade muss individuell sein. Man kann sie nicht auf die Zufälligkeiten des Kalenders stützen. Nur wenn sie der konkreten Situation eines Gefangenen Rechnung trägt, wird sie von allen Gefangenen verstanden und akzeptiert."
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