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30. November 2006

Herbst-Justizministerkonferenz 2006 in Brüssel erfolgreich beendet/Austausch mit der Europäischen Kommission zum europäischen Straf- und Vertragsrecht und zur grenzüberschreitenden Bewährungsüberwachung/Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls/Gemeinsames Registerportal der Länder

Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk, äußerte sich sehr zufrieden mit den Ergebnissen der heutigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister.

Die Konferenz hat sich im Schwerpunkt Europafragen gewidmet und zu wichtigen justiz- und rechtspolitischen Entwicklungen auf europäischer Ebene einen Meinungsaustausch mit der Europäischen Kommission geführt:
Einführung von Mehrheitsentscheidungen im europäischen Strafrecht

Die Justizministerinnen und –minister kritisierten einen Vorschlag der Europäischen Kommission, das Vetorecht der Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Entscheidungen abzuschaffen.

Derzeit müssen Gesetze der Europäischen Union im Bereich des Strafrechts vom Rat grundsätzlich einstimmig beschlossen werden; jeder Mitgliedstaat hat hier also ein Vetorecht. Die Kommission hat im Mai 2006 vorgeschlagen, die strafrechtliche Zusammenarbeit in die sogenannte "erste Säule der Union" zu überführen, was u.a. zur Folge hätte, dass in weitem Umfang im Strafrecht Mehrheitsentscheidungen, also auch Entscheidungen gegen die Stimme Deutschlands, möglich wären.

Die Justizministerinnen und -minister meldeten gegen diesen Vorschlag Bedenken an, weil er in vielen Bereichen zu einer Ausweitung der Kompetenzen Europas zu Lasten der Mitgliedstaaten führen würde, die die Länder aus Gründen der Gewährleistung einer bürgernahen, wirksamen mitgliedstaatlichen Strafverfolgung ablehnen. Die Kommission vertrat demgegenüber den Standpunkt, dass im Strafrecht ein „Mehr“ von Europa erwartet werde. Das derzeitige Vetorecht zwinge oft zu einer Einigung auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“. Die Justizministerinnen und –minister wiesen demgegenüber darauf hin, dass das Strafrecht sehr weitgehende Folgen für die Bürgerinnen und Bürger habe und deshalb an dem Einstimmigkeitsprinzip festgehalten werden soll.

Grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung

Die Justizministerinnen und –minister betonten die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Bewährungsüberwachung.

In Deutschland und in vielen anderen Mitgliedstaaten können Verurteilte, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, einer Bewährungsüberwachung unterstellt werden. Ihnen kann zum Beispiel auferlegt werden, sich regelmäßig bei einer Polizeidienststelle oder einem Bewährungshelfer zu melden. Verzieht der Verurteilte ins Ausland, so kann nur schwer überwacht werden, ob er Auflagen einhält.

Die Justizministerinnen und -minister unterstrichen gegenüber der Kommission die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für eine grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung in Europa. Die Kommission zeigte sich demgegenüber aufgeschlossen und begrüßte, dass Deutschland hierzu während der kommenden Ratspräsidentschaft einen Vorschlag vorlegen wolle.

Europäisches Vertragsrecht

Die Justizministerinnen und –minister befassten sich kritisch mit Entwicklungen in Brüssel, die darauf hinauslaufen, das nationale Recht der Verträge durch ein europäisches Vertragsrecht zu ersetzen.

Auf Anregung der Europäischen Kommission hat der Rat bereits 2004 Expertengruppen damit beauftragt, EU-Richtlinien auf dem Gebiet des Vertragsrechts, z.B. die Richtlinie über den elektronischen Handel und die Haustürwiderrufsrichtlinie, auf Widersprüche zu untersuchen und einen sogenannten Gemeinsamen Referenzrahmen zu erarbeiten, der diese Widersprüche ausräumen soll. Seit einiger Zeit ist aber festzustellen, dass die Arbeiten dieser Expertengruppe über diese Aufgabenstellung weit hinausgehen und auf ein europäisches Vertragsrecht hinausgehen, das die nationalen Vertragsrechte (in Deutschland im Wesentlichen das zweite und dritte Buch des BGB) weitgehend ersetzen würde.

Die Justizministerinnen und Justizminister baten die Kommission um Erläuterung des beabsichtigten weiteren Vorgehens der Kommission und wandten sich gegen Bestrebungen, ein europäisches Vertragsrecht auszuarbeiten. Ein einheitliches europäisches Zivilrecht erscheine angesichts der derzeitigen großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten erst mittelfristig sinnvoll. Die Kommission stellte demgegenüber klar, dass nicht an einem europäischen Zivilgesetzbuch gearbeitet werde. Stattdessen gehe es nach wie vor lediglich darum, Widersprüche im Vertragsrecht zu beseitigen.

Europäisches Güterrecht

Die Justizministerinnen und –minister erörterten mit der Europäischen Kommission deren Pläne für ein europäisches Güterrecht

Die Europäische Kommission hat im Juli 2006 ein Grünbuch zum Güterrecht vorgelegt und damit eine umfassende Konsultation zu den Rechtsfragen eingeleitet, die sich in einem internationalen Kontext bei den ehelichen Güterständen und den vermögensrechtlichen Wirkungen anderer Lebensgemeinschaften stellen.

Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßten das Vorhaben der Kommission. Das internationale Ehegüterrecht habe in der Praxis eine große Bedeutung. Mit der zunehmenden Mobilität innerhalb der Europäischen Union gebe es immer häufiger Ehen und Lebenspartnerschaften, die zwischen Bürgern verschiedener Mitgliedsstaaten geschlossen werden. Auch die dauerhafte oder vorübergehende Verlegung des gemeinsamen Wohnsitzes ins Ausland sei mittlerweile keine Seltenheit mehr. Mit einer Vereinheitlichung der Gesetze, die regeln, welches nationale Güterrecht auf Ehen und Lebenspartnerschaften mit internationalem Bezug anwendbar ist (z.B., wenn die Ehefrau französische Staatsangehörige und der Mann deutscher Staatsbürger ist und das Paar in Belgien lebt) könne hier ein hinreichendes Maß an Rechtssicherheit gewonnen werden. Für die Bürger würde damit die Rechtslage einfacher und übersichtlicher. Die Kommission stimmte den Justizministerinnen und –ministern zu und unterstrich, dass man in diesem wichtigen Bereich im Interesse der Bürgerinnen und –bürger schnell voranschreiten müsse.

Gleichzeitig wurden wichtige justiz- und rechtspolitische Themen behandelt und in wesentlichen Bereichen Konsens unter den Ministerinnen und Ministern erzielt:

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Die Justizministerinnen und Justizminister betonten die Notwendigkeit, die Kompetenz des Familiengerichts zu erweitern, um bei einer Gefährdung des Kindeswohls möglichst frühzeitig reagieren zu können. Um die entsprechende Grundlage zu schaffen, bedarf es nunmehr sehr schnell eines Gesetzentwurfs. Die Justizministerinnen und –minister forderten daher die Bundesministerin der Justiz auf, möglichst rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dem Familienrichter bei einer Gefährdung des Kindeswohls mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf Eltern und Kinder zu geben. Im Einzelnen soll der Gesetzentwurf auf den Ergebnissen einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe zu dem Thema aufbauen, die u.a. Folgendes vorgeschlagen hat:

• Abbau von Hürden für die Anrufung der Familiengerichte: Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls sollen vereinfacht werden
• Konkretisierung möglicher familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls im Gesetz, etwa Gebote (z.B. zur Annahme öffentlicher Hilfen, auch der Gesundheitsfürsorge und zur Einhaltung der Schulpflicht), oder Verbote (z.B. Aufenthalt in der Wohnung, Kontaktaufnahme mit dem Kind) und die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge
• Schaffung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für ein "Erziehungsgespräch": Der Familienrichter soll dabei mit den Eltern und ggf. dem Kind insbesondere auch die Bedeutung öffentlicher Hilfen (z.B. Gesundheitsfürsorge) und die möglichen Folgen für den Fall erörtern, dass die Eltern sie nicht annehmen
• Schnellere Gerichtsverfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls
• Übergreifende Zusammenarbeit: Die Träger der Jugendhilfe sollen verpflichtet werden, in örtlichen Arbeitskreisen („Round Tables“) u.a. mit den Familiengerichten Fragen der elterlichen Sorge zu erörtern
• Anrufung der Familiengerichte durch die Schulen: Appell an die Schulverwaltungen, die Schulen über die Möglichkeit der direkten Anrufung des Familiengerichts z.B. in Fällen hartnäckiger Schulverweigerung und über die sorge- und jugendhilferechtlichen Möglichkeiten im Allgemeinen zu informieren.

Abschluss des Staatsvertrags und der Dienstleistungsvereinbarung zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Die Justizministerinnen und Justizminister sprachen sich für den Abschluss eines Staatsvertrags und einer Dienstleistungsvereinbarung zu Errichtung und Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder aus. Die Dienstleistungsvereinbarung haben sie bereits jetzt in Brüssel unterzeichnet.

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland werden alle Länder künftig gemeinsam unter der Internetadresse www.handelsregister.de ein Internetportal (Registerportal) betreiben. Das Registerportal soll künftig den zentralen Zugriff auf die elektronisch geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister und auf die gespeicherten Registeranmeldungen aller Länder eröffnen. Der Ausbau des bereits bestehenden Portals zu einem bundesweiten Länderportal soll ab 2007 beginnen.


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