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26. Juli 2006

Achtung: Sperrfrist 16.00 Uhr

Justizministerin Dr. Beate Merk: "Arbeiten für die Freiheit - eine Rechnung, die aufgeht"

Rund 10.000 Gefangene haben jeweils in den Jahren 2004 und 2005 ihre Schuld in bayerischen Gefängnissen verbüßt – obwohl sie lediglich zu Geldstrafen verurteilt wurden. Es sind jene, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen. In diesen Fällen muß die Geldstrafe in Form einer sog. Ersatzfreiheitsstrafe "abgesessen werden". Eine immer wichtigere Alternative dazu bietet das Programm "Schwitzen statt Sitzen". So haben Verurteilte in Bayern im Jahr 2004 141 413 Hafttage und im Jahr 2005 144 444 Hafttage abgearbeitet. Dies bedeutet im Vergleich zu den Vorjahren (2001: 39 767; 2002: 62 613; 2003: 97 572) eine weitere deutliche Steigerung.

Die Arbeitsvermittlung erfolgt zu einem erheblichem Teil über gemeinnützige Vereinigungen, von denen die meisten bayernweit in der AGV (Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit) zusammengeschlossen sind. Die AGV hat nun aufgrund ihrer Erfahrung eine Broschüre mit Qualitätsstandards formuliert. Diese wurde Justizministerin Dr. Beate Merk heute in Nürnberg übergeben.

Merk: "Die formulierten Qualitätsstandards dienen als Leitfaden für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung an Straftäter. Sie zeigen, wieviel Aufwand und Engagement diese erfordert. Viele Verurteilte kennen keinen geregelten Tagesablauf und schaffen es kaum, sich den Anforderungen sinnvoller Arbeit zu stellen. Hinzu kommen Suchtprobleme, fehlende Qualifikationen und viele Handicaps mehr. Aber jede vermiedene Haftstrafe rechnet sich: Sie spart nicht nur Kosten, sondern zahlt sich aus bei der Resozialisierung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGV haben hier nicht nur bewiesen, dass man für viele Töpfe einen passenden Deckel finden kann. Ihr Erfolg zeigt auch, dass Verurteilte, die sich nicht scheuen, Hilfe anzunehmen und daraus etwas zu machen, am Ende profitieren. Ohne den Einsatz gemeinnütziger Stellen wäre der Erfolg des Projekts 'Schwitzen statt Sitzen' nicht denkbar." Mit diesen Worten bedankte sich Merk für die Leistung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit.

Hinweis:

Rund 80% aller durch Bayerns Gerichte ausgesprochenen Strafen sind Geldstrafen. Um gut verdienende Verurteilte genauso zu treffen wie einkommensschwache Täter werden sie in Form sog. Tagessätze verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht dabei dem vom Verurteilten durchschnittlich erzielten täglichen Bruttoeinkommen, während das Gewicht der Strafe nur in der Anzahl der Tagessätze zum Ausdruck kommt. Ein zu zahlender Betrag von 2.000 Euro kann also genauso aus einer geringen Strafe gegen einen gut Verdienenden (10 Tagessätze zu 200 Euro) resultieren wie aus einer hohen Geldstrafe gegen einen gering verdienenden Täter (100 Tagessätze zu 20 Euro).

Zahlt der Verurteilte die festgesetzte Strafe nicht, so versucht die zuständige Staatsanwaltschaft, den Betrag zwangsweise zu vollstrecken. Erst wenn das nicht zum Erfolg führt, tritt an die Stelle der Geldstrafe eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte hat dabei pro Tagessatz Geldstrafe einen Tag Freiheitsstrafe zu verbüßen. Allerdings räumt das Bundesrecht den Ländern die Möglichkeit ein, auch gemeinnützige Arbeit des Verurteilten als Strafverbüßung anzuerkennen. In Bayern erfolgt dies seit Jahren über das Projekt "Schwitzen statt Sitzen".

In Bayern wurden in den Jahren 2004 und 2005 jeweils rund 100.000 Geldstrafen vollstreckt. In rund 1/5 der Fälle musste dazu eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden, wobei diese Anordnung in rund der Hälfte der Fälle doch noch zur Zahlung der Strafe durch die Verurteilten führte.


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