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28. Juni 2006

Informationen zur Flucht aus der JVA Neuburg an der Donau

Erste Ermittlungen der Flucht eines Untersuchungsgefangenen durch das Justizministerium haben folgendes ergeben:

Der Untersuchungsgefangene befand sich seit 3.2.06 in der JVA Neuburg an der Donau. Gegen ihn besteht ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Am 27.6.06 arbeitete der Gefangene in einem Betrieb der Anstalt. In dieser Zeit wurden dort Abfallcontainer in einen LKW entleert. Der Häftling gelang wohl in den LKW und versteckte sich unter dem Abfall. Wie dies im Einzelnen geschah, ist noch Gegenstand der Untersuchungen. Der LKW verließ im Anschluß die Anstalt.

Entgegen den geltenden Anweisungen wurde die Vollzähligkeit der Häftlinge des Arbeitsbetriebs nach Beendigung der Müllentsorgung durch den diensthabenden Beamten nicht festgestellt.

Die Ministerin hat den Vorfall zum Anlass genommen, sofort alle Justizvollzugsanstalten auf die geltenden Bestimmungen nachdrücklich hinzuweisen. Desgleichen sind disziplinäre Vorermittlungen eingeleitet.


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