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22. Juni 2006
Damit die Familie nicht mitbestraft wird - Justizministerin Dr. Beate Merk: Förderung familiärer Kontakte der Gefangenen wird im bayerischen Vollzug GROSS geschrieben
"Zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung in die Gemeinschaft gehört die Fähigkeit, in der Gemeinschaft zu leben", betonte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute in ihrem Grußwort auf einer Fachtagung zur "Straffälligenhilfe" in München. Das Fehlen familiärer Verwurzelung und die Verarmung an sozialen Kontakten sind häufige Ursachen für die Straffälligkeit. Merk: "Im bayerischen Justizvollzug legen wir großen Wert darauf, familiäre Bindungen zu unterstützen und positive Sozialkontakte zu fördern. Ein Beispiel dafür ist die Mutter-Kind-Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Aichach, in der Kinder bis zum Alter von vier Jahren bei ihren inhaftierten Müttern untergebracht werden können. Davon profitieren Kinder und Mütter gleichermaßen: die Kinder werden nicht von der Mutter getrennt und erfahren die Geborgenheit mütterlicher Zuwendung, die Mütter lernen Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen."
Besonders einschneidend wirkt sich das Fehlen oder der Verlust familiärer Bindungen bei jungen Straftätern aus. Darauf reagiert der kürzlich vorgestellte bayerische Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug. So wird u.a. die Mindestbesuchszeit von einer auf vier Stunden im Monat verlängert und Langzeitbesuche für Kinder junger weiblicher Gefangene werden ermöglicht. Merk: "Unser Ziel ist es, zusammen mit Eltern und ehrenamtlich Engagierten ein soziales Netz für den Gefangenen zu knüpfen, das diesem nach der Entlassung Halt und Unterstützung gibt. Wer sich nach der Haftentlassung auf familiäre oder andere soziale Bindungen stützen kann, ist weniger rückfallgefährdet als ein Gefangener, der ins Leere greift."
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