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07. Juni 2006
Frühjahrs-Justizministerkonferenz 2006 in Erlangen erfolgreich beendet / Grünes Licht für Justizreform / Klares Votum gegen Herabsenkung des Strafmündigkeitsalters / Mehr Spielraum für Familienrichter
Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk, äußerte sich zum heutigen Abschluss der Justizministerkonferenz zufrieden mit den Ergebnissen. Wichtige justiz- und rechtspolitische Themen wurden behandelt und in wesentlichen Bereichen Konsens unter den Ministerinnen und Ministern erzielt.
Große Justizreform
Die Justizreform ist weiterhin auf einem guten Weg. Dank der Leistungen der einzelnen Arbeitsgruppen wurden in zentralen Punkten abschließende Entscheidungen getroffen und Beschlüsse gefasst, die die Reform weiter voranbringen.
Im Einzelnen beschlossen die Justizministerinnen und Justizminister:
- Funktionale Zweigliedrigkeit:
Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich für folgende Reformen aus, um die Rechtsprechung schlanker und effektiver zu gestalten:
- In Strafsachen soll, wie von Bayern vorgeschlagen, das Wahlrechtsmittel eingeführt werden. Künftig wäre dann gegen Strafurteile der Amtsgerichte nur noch ein Rechtsmittel, nämlich wahlweise Berufung oder Revision, möglich. Damit wäre der Instanzenzug in diesem Bereich um eine Instanz verkürzt. "Mit einem Wahlrechtsmittel im Strafprozess könnten wir die Justiz entlasten, ohne Qualität zu verlieren. Unsere Amtsgerichte bewältigen alle kleineren und mittleren Strafverfahren, und zwar zu 90% ohne weitere Rechtsmittel. Das gelingt nur, weil alle Beteiligten wissen, dass ihnen notfalls mit der Berufung eine erneute Tatsachenprüfung offen steht. Mit einem Wahlrechtsmittel könnten wir die Zahl der Instanzen reduzieren, ohne diesen Vorteil aufzugeben", betonte Merk.
- In Zivilsachen haben sich die Justizminister mehrheitlich für eine sogenannte Zulassungsberufung ausgesprochen. Eine Berufung wäre dann nur noch möglich, wenn sie im Einzelfall vom Gericht zugelassen wurde. Die Zulassungsvoraussetzungen sollen in Anlehnung an das verwaltungsgerichtliche Verfahren formuliert werden. Beispielsweise soll es weiterhin eine Berufung in solchen Verfahren geben, die grundlegende Bedeutung haben.
Außerdem soll die Schwelle, ab der gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt werden kann, von 600 € auf mindestens 1000 € angehoben werden.
- Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen / Prozessordnungen
Die Justizministerinnen und Justizminister hatten sich auf der Herbstkonferenz am 25. November 2004 für eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen und der Prozessordnungen für alle Gerichtsbarkeiten ausgesprochen. Ziel ist ein gemeinsames Gerichtsverfassungsgesetz als "Fundament" für alle Gerichtsbarkeiten (Zivil-, Straf-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialverfahren). Der der Konferenz vorgelegte Zwischenbericht der Arbeitsgruppe wurde übereinstimmend begrüßt und soll nun als Grundlage dienen für konkrete Formulierungsvorschläge. Das Ziel einer möglichst weitgehenden Harmonisierung wird damit weiter verfolgt. Bis Ende der Legislaturperiode soll ein Gesetzentwurf fertiggestellt sein.
- Aufgabenübertragung auf Notare
Die Arbeitsgruppe hat unter bayerischer Federführung bereits mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs begonnen. Ziel ist es, Aufgaben insbesondere im Nachlasswesen und im Registerrecht auf Notare zu übertragen. Um die Akzeptanz dafür auch auf Bundesebene zu erhöhen, sollen nunmehr Gespräche mit den zuständigen Rechtspolitikern auf Bundesebene geführt werden. "Die Übertragung von Aufgaben, die nicht zum Kernbereich der Justiz gehören, auf die Notare ist sinnvoll und dort hervorragend aufgehoben. Die Notare gehören ja praktisch zur Justizfamilie", so Merk.
- Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens
Die Justizminister sind sich auf Grund des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe mehrheitlich einig, dass die Privatisierung der Gerichtsvollzieher rechtlich möglich, erstrebenswert und durchführbar ist. Sie ist ein Schritt, um die Zwangsvollstreckung effektiver zu machen und die Justiz zu entlasten. Die Arbeitsgruppe soll auf der Herbstjustizministerkonferenz nunmehr konkrete Entwürfe zur Änderung des Grundgesetzes, für ein Gerichtsvollziehergesetz und für eine Anpassung des Kostenrechts vorlegen.
Strafmündigkeitsalter / Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit deutlichen Worten gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen. Es müssten vielmehr verstärkt Anstrengungen unternommen werden, Defiziten, die sich bei strafunmündigen Kindern zeigen, mit wirksamen Hilfestellungen zu begegnen. Hierzu sollen den Familienrichtern noch mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, bei Gefährdungen des Kindeswohls Einfluss zu nehmen. Die dazu vorliegenden bayerischen Vorschläge (z.B. Einführung eines richterlichen Erziehungsgesprächs mit betroffenen Eltern und Kindern), sollen in die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einfließen.
Eine effektive und rechtzeitige Hilfe durch die Familienrichter setzt allerdings zwingend voraus, dass Jugendämter, Polizei und Familienrichter in wechselseitigem Kontakt stehen und eng zusammenarbeiten. Nach Vorlage des Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden die Justizministerinnen und Justizminister daher Gespräche mit der Sozialministerkonferenz aufnehmen, um gemeinsam zu prüfen, wie der Informationsfluss noch weiter verbessert werden kann.
Reform der Verbraucherentschuldung
Die Justizministerinnen und Justizminister haben den von der Arbeitsgruppe vorgelegten Gesetzentwurf "Neue Wege zu einer Restschuldbefreiung" mit großer Mehrheit begrüßt. Sie bitten die Bundesjustizministerin, auf dieser Grundlage nun einen Regierungsentwurf auf den Weg zu bringen. Inhaltlich sieht der Entwurf ein schlankes, effektives Entschuldungsverfahren für völlig vermögenslose Verbraucher vor. Wesentliche Teile des aufwändigen Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens entfallen. Damit wird zugleich den Gerichten ermöglicht, die zunehmende Flut an Verbraucherinsolvenzen sachgerecht zu bewältigen.
GmbH-Reform
Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen mehrheitlich, dass Bundesjustizministerin Zypries nach nunmehr fast vier Jahren zumindest Eckpunkte für eine GmbH-Reform vorgelegt hat.
Nach einhelliger Ansicht bedarf das deutsche GmbH-Recht einer grundlegenden Reform, um im europäischen Wettbewerb wieder mithalten zu können. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass eine erfolgreiche Reform zwingend voraussetzt, den Sachverstand und die Kompetenz der Praxis mit einzubinden. Dafür brauchen die Länder ausreichend Zeit sowie Gelegenheit für eine fundierte Stellungnahme.
Mit einer bloßen Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, wie es die Eckpunkte vorsehen, sei zudem nichts gewonnen, mahnte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk. Nötig erscheine vielmehr eine grundlegende Weichenstellung: Entweder eine Stärkung des Stammkapitals oder eine Absenkung des Mindeststammkapitals auf einen Euro. Eine weitere Alternative sei auch die von Bayern bereits vorgeschlagene Einführung eines Kaufmanns mit beschränkter Haftung.
Reform des Maßregelrechts (Strafrechtliche Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus bzw. Entziehungsanstalt)
Die Justizministerinnen und Justizminister stimmen darin überein, dass dringend eine Reform des Maßregelrechts auf den Weg gebracht werden muss. Die Einrichtungen für psychisch kranke Straftäter sowie für den Drogen- und Alkoholentzug sind zunehmend überlastet. Das geht langfristig zu Lasten des Therapieerfolges und der allgemeinen Sicherheit.
Der neue Gesetzentwurf muss sich nach Ansicht der Justizministerinnen und Justizminister an folgenden Eckpunkten orientieren, die in der letzten Legislaturperiode bereits vom Bundesrat beschlossen wurden:
- Knappe und kostenintensive Therapieplätze für den Drogen- oder Alkoholentzug dürfen nicht durch Therapieunwillige blockiert werden.
- Sicherheitslücken müssen geschlossen werden. So könnte es derzeit passieren, dass ein vom Gericht als schuldunfähig eingestufter Täter, der tatsächlich nicht krank ist, aus der Psychiatrie entlassen, aber nicht bestraft wird.
- Der Erfolg einer Therapie darf nicht durch den anschließenden Strafvollzug gefährdet werden. Vielmehr ist die Vollstreckungsreihenfolge durch eine gesetzliche Regelung zu ändern (erst Vollzug, dann Therapie).
Europa
Die Justizministerinnen und Justizminister wandten sich einhellig gegen Bestrebungen der EU Kommission, die europäischen Kompetenzen im Strafrecht deutlich auszuweiten. Grundsätzlich sei eine enge Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wünschenswert und notwendig. Die Überlegungen der EU-Kommission gehen jedoch deutlich über das dazu Erforderliche hinaus und sind daher abzulehnen.
Allerdings sehen die Justizministerinnen und Justizminister übereinstimmend die Notwendigkeit, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Bewährungsüberwachung auszubauen. Spätestens im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, im ersten Halbjahr 2007, muss dieses Thema von der Bundesjustizministerin aufgegriffen werden. Derzeit werden Strafen gegen deutsche Staatsbürger eher zur Bewährung ausgesetzt als solche gegen Ausländer, auch wenn diese aus EU-Staaten stammen. Gleiches gilt für im Ausland verurteilte Deutsche. Dies ist in einem vereinten Europa nicht hinnehmbar. Um diesem Misstand abzuhelfen, muss endlich eine effektive Bewährungsüberwachung auch im Ausland garantiert werden.
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