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02. Juni 2006
ACHTUNG! TERMINANKÜNDIGUNG!
Justizministerin Dr. Beate Merk stellt
bayerischen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug vor
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 31. Mai eine umfassende gesetzliche Regelung des Jugendstrafvollzugs angemahnt. Mit der geplanten Föderalismusreform soll die Gesetzgebungszuständigkeit für den gesamten Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen werden. Bayern wird sich dieser Verantwortung stellen. Justizministerin Dr. Beate Merk wird den bereits erarbeiteten Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug nächste Woche der Öffentlichkeit vorstellen.
Die Pressekonferenz findet statt:
Mittwoch, 7. Juni 2006 um 11.00 Uhr
Staatsministerium der Justiz,
Justizpalast am Karlsplatz
(Prielmayerstraße 7)
Saal 366, 3. Stock
Zeitgleich wird der Justizminister des Landes Baden-Württemberg
Professor Dr. Ulrich Goll in Stuttgart seinen Gesetzentwurf für den Jugendstrafvollzug präsentieren.
Beide Gesetze beruhen weitgehend auf identischen Prinzipien und stimmen in ihren Grundstrukturen überein. Merk: "Wir setzen in München und Stuttgart ein gemeinsames Signal: Es gibt keinen Wettlauf um das ''billigste Gefängnis''. Wir kommen aus verschiedenen Richtungen, aber unser Ziel ist dasselbe:
Ein effektiver, erzieherischer und sicherer Vollzug für junge Straftäter."
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