----------------
Home Anstalten Themen Sitemap Suche Kontakt Impressum
Justizvollzug in Bayern
Wir über uns
Organisation
Geschichte des Strafvollzugs
Aufgaben des Vollzuges
Behandlung der Gefangenen
Wegweiser für Angehörige
Ehrenamtliche im Vollzug
Die bayerischen Anstalten
Verzeichnis
Kurzübersichten
Zuständigkeiten
Baumaßnahmen
Berufe im Justizvollzug
Personalsituation
Berufsfelder
Stellen & Bewerberinfo
Kriminologischer Dienst
Aufgaben
Aktuelle Projekte
Wissensch. Beirat
Service
Service
Justizvollzug von A - Z
News / Presse
Linkliste
Sie sind hier: Justizvollzug Bayern > Presse > Pressemitteilungen_2006

31. Mai 2006

Justizministerin Dr. Beate Merk: "Das Urteil zum Jugendstrafvollzug ist ein Arbeitsauftrag. Für die Länder!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug ein Signal für die Föderalismusreform. Merk: "Dass die gesetzliche Grundlage des Jugendstrafvollzugs nicht optimal ist, ist seit langem bekannt. Auf Bundesebene ist es trotzdem nicht gelungen, sie zu verbessern. Ein Grund mehr, diese Aufgabe den Ländern anzuvertrauen."

Sobald die geplante Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder erfolgt ist, wird Bayern ein eigenes Strafvollzugsgesetz auf den Weg bringen, das umfassende Vorschriften für den Jugendstrafvollzug enthalten wird. Merk: "Wir stellen uns der Verantwortung, nicht nur bei den jungen Gefangenen. Wir haben für den gesamten Strafvollzug Ideen entwickelt, die wir einbringen werden."

Zentraler Pfeiler im Jugendstrafvollzug wird eine Verstärkung der therapeutischen Bemühungen bei sog. Intensivtätern sein, von welchen die größte Gefahr nach der Entlassung ausgeht. Schon jetzt hat der bayerische Jugendstrafvollzug ein Therapiezentrum für Gewalttäter mit sozialen Defiziten eingerichtet. Merk: "Resozialisierung ist unverzichtbar. Präventionsarbeit hinter Gittern dient unmittelbar dem Opferschutz. Diesen Weg wollen wir weiter beschreiten und deshalb auch die Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug gesetzlich verankern."

Weitere gesetzliche Eckpunkte für den Jugendstrafvollzug werden sein:

• Neben der Erziehung des Gefangenen soll auch der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten als Aufgabe festgeschrieben werden. Am bewährten Erziehungsgedanken wird festgehalten.

• Pflicht des Gefangenen zur Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels und zur Schadenswiedergutmachung.

• Verlängerung der Mindestbesuchszeit von 1 Std. auf 2 Std. im Monat.

• Institutionalisierung der ehrenamtlichen Betreuung.

• Vorrang der Ausbildung


Home Anstalten Themen Sitemap Suche Kontakt Impressum