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29. Mai 2006

Justizministerin Dr. Beate Merk: "Strafrecht ist kein Kinderspiel!"

Die Forderungen des Berliner FDP-Fraktionsvorsitzenden Martin Lindner nach einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre (Gastkommentar in der Zeitung Bild am Sonntag vom 28. Mai) ist bei Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk auf energische Ablehnung gestoßen:

Die Idee, auch Kinder unter 14 Jahren für Straftaten richterlich verurteilen und ggf. in Strafhaft nehmen zu lassen, gehört zu den Standardreaktionen auf spektakuläre Taten. Genauso standardmäßig wird sie danach zu den Akten gelegt. Merk: "Wer eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre fordert, hat das System nicht verstanden: Eine Strafe hat nur Sinn, wenn der Beschuldigte den Ernst erkennt, den diese Sanktion verkörpert. Nicht umsonst verlangt das Gesetz bei Jugendlichen die Feststellung, dass der Täter reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und entsprechend zu handeln. Wenn man 12-jährige Kinder mit Richterroben konfrontiert, setzt man auf die Angst vor dem "schwarzen Mann" anstatt auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit eigenem Fehlverhalten."

Außerdem genießen auch unter 14-Jährige bei uns keine Narrenfreiheit. Das Familienrecht und das Kinder- und Jugendhilferecht bieten zahlreiche genau abgestimmte Eingriffsmöglichkeiten bis hin zur Unterbringung in einem geschlossenen Erziehungsheim. Merk: "Ursachen für Straftaten von Kindern müssen aufgeklärt und angemessen auf sie reagiert werden. Die Betroffenen müssen die Chance erhalten, ihre Probleme zu überwinden, um nicht mit 14 tatsächlich vor dem Strafrichter stehen zu müssen. Bayern hat dazu gerade eine Initiative gestartet, um die vormundschaftsgerichtlichen Instrumente weiter zu verbessern. Wir haben sie am 19. Mai bereits in den Bundesrat eingebracht.

Über sie werde ich auch mit meinen Kollegen auf der Justizministerkonferenz am Donnerstag in Erlangen sprechen."


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