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18. April 2006

Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor Schwarzmalerei

Die bayerische Justizministerin Merk hat nach den Äußerungen des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Wolfgang Arenhövel an die Kritiker einer Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug appelliert die heutige Realität in den Gefängnissen nicht aus den Augen zu verlieren. "Schwarzmalerei bringt überhaupt nichts und wird der Situation und den Erfahrungen unserer Praxis nicht gerecht. Strafvollzug wird seit jehher von den Länder praktiziert und die Übertragung der Gesetzgebung ist daher nur konsequent. Resozialisierung ist keine neue Erfindung, sondern findet jeden Tag in unseren Justizvollzugsanstalten statt. Das ist Alltag, weil alle, die im Strafvollzug tätig sind wissen, dass Resozialisierung und Opferschutz zwei Seiten derselben Medaille sind. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern!"

Bereits heute ist der Strafvollzug in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes läßt Spielräume, und die werden von den Ländern in unterschiedlicher Weise genutzt. Die jetzt von vielen Kritikern gemalte Zukunftsvision eines an der Billigkeit orientierten Verwahrvollzugs mit niedrigsten Standards missachtet die tägliche Arbeit aller Beschäftigten im Strafvollzug. Im übrigen gilt das Grundgesetz auch in jedem Bundesland und das Wort des Bundesverfassungsgericht wird respektiert und umgesetzt.

"Statt die Zukunft schlecht zu reden, sollte man sich lieber bemühen, die neue Kompetenz als Chance zu begreifen: Das Strafvollzugsgesetz hat sich bewährt. Bayern wird darauf aufbauen und die Standards dort erweitern, wo es im Interesse der Resozialisierung und damit im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung sinnvoll und machbar ist", betonte Merk.


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