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01. März 2006
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wir sind vorbereitet - ein neues Gesetz ist eine Chance für einen noch
wirkungsvolleren Jugendstrafvollzug!"
"Die Verhandlung in Karlsruhe kommt zur rechten Zeit. Egal wie das Gericht entscheidet - wir sind vorbereitet." So kommentierte Justizministerin Dr. Beate Merk heute die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug. Das Gericht muss klären, ob Disziplinarmaßnahmen im Jugendstrafvollzug verfassungsrechtlich zulässig sind, obwohl für sie im Bundesrecht keine spezifischen gesetzlichen Regelungen bestehen. Sollte Karlsruhe dies verneinen, muss der Jugendstrafvollzug in sehr viel weiterem Umfang als bisher gesetzlich ausgestaltet werden. Merk: "Bayern wird sich der Verantwortung stellen. In der Föderalismuskommission wurde vereinbart, dass die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder zu übertragen. Sobald das geschehen ist, wird die bayerische Staatsregierung ein Strafvollzugsgesetz auf den Weg bringen, das in jedem Fall auch umfassende Vorschriften für den Jugendstrafvollzug enthalten wird."
Eine Neuregelung bietet die Chance, das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung und den Resozialisierungsanspruch der Gefangenen noch besser aufeinander abzustimmen. Der Erziehungsauftrag des Jugendstrafvollzugs hat sich dabei bewährt. Merk: "Bei jungen Menschen kann der Vollzug viel bewirken. Dem Schutz der Bevölkerung ist am besten gedient, wenn der Gefangene während der Haft sicher untergebracht ist und dort mit ihm konsequent gearbeitet wird, damit er bei seiner Entlassung auf ein straffreies Leben in Freiheit vorbereitet ist. Das muss die Maxime des Gesetzes sein."
Bayern beurteilt die gegenwärtige Normierung des Jugendstrafvollzugs seit Jahren als zwar ausreichend, aber nicht optimal. Der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene wurde daher konstruktiv unterstützt. Ein von der alten Bundesregierung im Frühjahr 2004 vorgelegter Gesetzentwurf war als Grundlage für den Jugendstrafvollzug aber völlig untauglich. Die Konzeption ging von dem Idealfall des reumütigen und zur Mitarbeit bereiten jungen Gefangenen aus. Tatsächlich gibt es sehr viele junge Strafgefangene, die durch Alkohol - und Drogenmissbrauch physisch angeschlagenen und psychisch auffällig sind, wenn sie in den Vollzug kommen. Merk: "Ein Gesetz kann nur wirken, wenn es sich den Realitäten stellt. Ideale soll es nicht voraussetzen, sondern die Arbeit an ihnen ermöglichen."
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