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16. Februar 2006
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Keine bayerischen Gefängnisse im Ausland. Wer aber nach der Haft ohnehin in seine Heimat abgeschoben wird, soll seine Strafe auch dort verbüßen."
Im Bayerischen Landtag hat Justizministerin Dr. Beate Merk heute der Idee eine Absage erteilt, zur Kostenersparnis Haftanstalten im Ausland zu betreiben. In ihrer Antwort auf eine entsprechende mündliche Anfrage wies sie auf die rechtlichen Probleme und die ökonomischen Grenzen eines derartigen Vorhabens hin. So müssten zahlreiche deutsche Gesetze geändert und mit den fraglichen Staaten ein völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Beides läge in der Zuständigkeit des Bundes. Außerdem kann ein Gefängnis auch im Ausland nur dann betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten, wenn es zumindest über ca. 250 Haftplätze verfügt. Eine so hohe Zahl erreichen im bayerischen Vollzug aber nur die männlichen Gefangenen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Davon aber ganz abgesehen, wäre ein solches "Outsourcing" eigener Haftanstalten mit unserem Resozialisierungsauftrag nicht vereinbar. Merk: "Anwendungsbereich, Nutzen und Ersparnis wären gering. Ein bayerisches Gefängnis im Ausland schafft mehr Probleme, als es löst!"
Zugleich wies die Ministerin auf den sinnvolleren Weg hin, ausländische Gefangene zum weiteren Strafvollzug in ihr Heimatland (und dessen Haftanstalten) zu überstellen. Das europäische Überstellungsabkommen ermöglicht das bereits jetzt. Sogar gegen den Willen des Gefangenen, wenn dieser bei Haftende ohnehin abgeschoben werden würde. Dazu bedarf es allerdings noch einer Umsetzung in deutsches Recht, zu der sich die Berliner Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auch bereit gefunden haben. Merk: "Wir wollen von dieser Möglichkeit intensiv Gebrauch machen. Hier geht es nicht nur ums Sparen. Auch Resozialisierung kann am wirkungsvollsten in dem gesellschaftlichen Umfeld gelingen, in dem sich der Gefangene nach der Haftentlassung bewähren muss."
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