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19. Dezember 2005

141.413 Tage Haft abgearbeitet - Justizministerin Merk: "Arbeiten ist die bessere Alternative!"

Über 2.000 Verurteilte haben es sich im letzten Jahr durch gemeinnützige Arbeit erspart, eine nicht bezahlte Geldstrafe im Gefängnis "absitzen" zu müssen. Durch das Programm "Schwitzen statt Sitzen" wurden 2004 in Bayern insgesamt 141.413 Hafttage abgearbeitet. Gegenüber 2003 bedeutet das eine Steigerung um 44,9%. Diese Zahlen gab Bayerns Justizministerin heute in München bekannt. Merk : "Dieser Erfolg wäre ohne das intensive Engagement der zuständigen Mitarbeiter der bayerischen Justiz nicht denkbar. Ihnen allen möchte ich für den Einsatz herzlich danken."

Wie viel Aufwand die Vermeidung von Haftstrafen auch für die Justiz bedeutet, zeigt die Zahl derer, die der Arbeit vorzeitig den Rücken kehren: Im Jahr 2004 haben 4.390 Verurteilte (2003: 3.219) das Angebot angenommen, ihre Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit zu verbüßen. Davon haben aber nur rund die Hälfte der Verurteilten die Arbeitsleistungen voll erbracht (52,0%). Ein weiterer Teil zog es nach Beginn der Arbeit vor, die verhängte Geldstrafe doch noch zu bezahlen (35,6%). Der Großteil der übrigen ist nach ein paar Tagen nicht mehr zur Arbeit erschienen oder hat die Arbeit erst gar nicht angetreten. Im Jahr 2004 musste deshalb bei 509 Verurteilten die Ersatzfreiheitsstrafe doch noch vollstreckt werden.

Merk: "Viele Verurteilte haben große Schwierigkeiten damit, sich einem geregelten Tagesablauf und den Anforderungen sinnvoller Arbeit unterzuordnen. Arbeitsvermittlung und alles was im Anschluß dazu gehört, bedeuten für die Justiz deshalb einen hohen Aufwand. Aber es ist eine Mühe, die sich lohnt. Nicht nur, weil er die Überbelegung in den Anstalten mildert. Arbeitserfahrung trägt effektiver zur Resozialisierung der Verurteilten bei als ein kurzer Freiheitsentzug. Eine Ersatzfreiheitsstrafe trifft häufig Verurteilte, die meist nur kleinere Delikte begangen haben. Bei einer Verbüßung der Strafe droht vielfach eine Gefährdung der sozialen Integration und oft der Verlust des Arbeitsplatzes. Deshalb ist Arbeit die bessere Alternative!"

Hinweis:

Rund 80% aller durch Bayerns Gerichte ausgesprochenen Strafen sind Geldstrafen. Um gut verdienende Verurteilte genauso zu treffen wie einkommensschwache Täter werden sie in Form sog. Tagessätze verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht dabei dem vom Verurteilten durchschnittlich erzielten täglichen Bruttoeinkommen, während das Gewicht der Strafe nur in der Anzahl der Tagessätze zum Ausdruck kommt. Ein zu zahlender Betrag von 2.000 Euro kann also genauso aus einer geringen Strafe gegen einen gut Verdienenden (10 Tagessätze zu 200 Euro) resultieren wie aus einer hohen Geldstrafe gegen einen gering verdienenden Täter (100 Tagessätze zu 20 Euro).

Zahlt der Verurteilte die festgesetzte Strafe nicht, so versucht die zuständige Staatsanwaltschaft, den Betrag zwangsweise zu vollstrecken. Erst wenn das nicht zum Erfolg führt, tritt an die Stelle der Geldstrafe eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte hat dabei pro Tagessatz Geldstrafe einen Tag Freiheitsstrafe zu verbüßen. Allerdings räumt das Bundesrecht den Ländern die Möglichkeit ein, auch gemeinnützige Arbeit des Verurteilten als Strafverbüßung anzuerkennen. In Bayern erfolgt dies seit Jahren über das Projekt "Schwitzen statt Sitzen".

In Bayern wurden im Jahr 2004 102.154 Geldstrafen vollstreckt. In 23.415 Fällen musste dazu eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden, wobei diese Anordnung in rund der Hälfte dieser Fälle (11.695) doch noch zur Zahlung der Strafe durch die Verurteilten führte.


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