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11.03.2005
Justizministerin Dr. Beate Merk beim Weißen Ring in Forchheim:
"Prävention ist der beste Opferschutz!"
Opfer von Straftaten sind bei unseren bayerischen Behörden und Institutionen
in guten Händen", stellte die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk heute
anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Weißen Rings in Forchheim fest.
Trotzdem darf man nicht die Hände in den Schoß legen, denn es gibt noch -
wie der Mordfall Prinz gezeigt hat - Sicherheitslücken im Gesetz.
Gerade bei der Verhinderung von Straftaten gibt es noch großen Handlungsbedarf:
"Wir müssen alles dafür tun, dass gefährliche Straftäter erst gar nicht die
Möglichkeit haben, Verbrechen zu begehen. Wo es zum Schutz der Bevölkerung vor
schwersten Straftaten hochgefährlicher Straftäter erforderlich ist, müssen wir
sicherstellen, dass dem Straftäter, egal ob Jugendlicher, Heranwachsender oder
Erwachsener, über das verhängte Maß der Strafe hinaus gegebenenfalls so lange
in Haft bleiben, bis seine Freilassung im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung
verantwortet werden kann. Bayern arbeitet deshalb an einem Gesetzentwurf um die
nachträgliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht zu ermöglichen", betonte
Merk.
In Bayern wird in vielfältiger Weise den besonderen Bedürfnissen der Opfer
von Straftaten Rechnung getragen. Neben der flächendeckenden Einrichtung von
Zeugenbetreuungsstellen bei den bayerischen Amts- und Landgerichten und dem
Einsatz von Videoanlagen bei der Vernehmung von Opferzeugen engagiert sich Bayern
mit einem Modellprojekt auch in dem wichtigen Bereich der Schadenswiedergutmachung.
Bei dem neuesten Opferschutzpilotprojekt "Große Hände helfen kleinen Händen" geht
es darum, Hilfsangebote für Kinder, die Opfer einer Straftat geworden sind, zu
vernetzen und zu optimieren. Besondere Bedeutung misst Merk außerdem den aktuellen
bayerischen Gesetzesinitiativen zur Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden und
Jugendlichen bei. Gerade bei Straftätern, die bereits auffällig geworden sind, muss
die Strafjustiz effektiv dafür sorgen, dass diese Täter nicht erneut Unschuldige zu
Opfern machen. Deshalb soll durch die erstgenannte Initiative sichergestellt werden,
dass bei rückfallgefährdeten Tätern, auch wenn diese nach Jugendstrafrecht verurteilt
worden sind, die Anordnung von Sicherungsverwahrung vor Haftentlassung möglich ist.
"Es gibt leider junge Straftäter, die auch durch eine mehrjährige Jugendstrafe
erzieherisch nicht erfasst werden können und deshalb auch nach Ende der Strafzeit
hochgefährlich bleiben. Für diese Fälle brauchen wir die nachträgliche
Sicherungsverwahrung", so Merk.
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