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01.03.2005
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Statt Ausreden zu gebrauchen,
sollte die Bundesregierung jetzt endlich mal handeln!"
Justizministerin Dr. Beate Merk weist die Argumentation des
Bundesjustizministeriums, Bayern hätte selbst die nachträgliche Sicherungsverwahrung
für Heranwachsende regeln können, als völlig abwegig zurück.
Die Länder haben gerade keine Kompetenz, auf junge hochgefährliche Straftäter
die Sicherungsverwahrung anzuwenden. Diese Kompetenz liegt allein beim Bund.
Deshalb fordern Bayern und Thüringen ein sofortiges Handeln der Bundesregierung.
Bei gefährlichen Straftätern kommt es nicht auf das Alter an. Entscheidend ist
allein die Bevölkerung vor Gewaltverbrechern zu schützen."
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