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30.12.2004

"Bayerische Justiz steht für effektiven Rechtsschutz, innere Sicherheit und sozialen Frieden" - Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Justiz für das Engagement im Jahr 2004

Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Justiz für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Jahr gedankt. Die Justiz sei einer der zentralen staatlichen Ordnungsfaktoren für das menschliche Zusammenleben, betonte die Ministerin. Ohne sie gäbe es keinen effektiven Rechtsschutz, keine Innere Sicherheit und keinen Rechtsfrieden.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten viel von der Justiz. Gerade in einer Zeit, in der Werte zunehmend an Bedeutung verlieren, erwarten sie, dass die Justiz Werte stiftet. Wird das Recht nicht konsequent umgesetzt, nimmt seine Autorität Schaden. Ziehen sich Verfahren hin, ohne dass eine Entscheidung ergeht, werden in der Bevölkerung Zweifel an der Justiz und am Rechtsstaat aufkommen.

"Alle in der Bayerischen Justiz Beschäftigten erfüllen ihre Aufgaben tagtäglich mit Bravour. Ich weiß, dass die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit der Justiz derzeit alles andere als einfach sind. Umso mehr verdient der Einsatz jedes Einzelnen für das Gemeinwesen besonderen Dank und Anerkennung", betonte Merk.

In der bayerischen Justiz sind insgesamt rund 14.770 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon sind 2392 Richter, 653 Staatsanwälte. Dazu kommen rund 5000 Beschäftigte im Strafvollzug. Die Verfahrensflut, denen sich die Beschäftigten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tagtäglich stellen, wächst kontinuierlich an. Betrachtet man beispielsweise die Entwicklung der eingehenden Verfahren bei den landgerichtlichen Zivilverfahren in der 1. Instanz im Zeitraum 1998 bis 2003, so sind diese von 59.134 (1998) auf 66.554 (2003), d.h. um 12,5% angestiegen, bei einer Zunahme des Personals für diesen Bereich um nur 0,1%. Bei den Straf- und Bußgeldverfahren ist ein Anstieg der erstinstanzlichen Verfahren von 117.002 (1998) auf 127.334 (2003), d.h. um 8,8%, zu verzeichnen. Im selben Zeitraum ist das dafür zur Verfügung stehende Personal um 4,2% zurückgegangen. Trotzdem leistet die bayerische Justiz eine hervorragende Arbeit. Vor allem bei der Verfahrenserledigung nehmen die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften im bundesweiten Vergleich seit Jahren eine Spitzenstellung ein. So benötigen die bayerischen Staatsanwälte im Schnitt 1,2 Monate* zwischen Eingang des Verfahrens und Abschlussverfügung. Erstinstanzliche Zivilverfahren an den Amtsgerichten dauern 3,7 Monate*, Strafverfahren bei den Amtsgerichten 2,9 Monate*, erstinstanzliche Zivilverfahren bei den Landgerichten 6,5 Monate*, Handelssachen 5,3 Monate*, Berufungen in Zivilsachen 4,5 Monate*, Strafsachen 1. Instanz bei den Landgerichten 5,5 Monate*, in der 2. Instanz 3,9 Monate*.

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*jeweils im Durchschnitt


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