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30.12.2004
"Bayerische Justiz steht für effektiven Rechtsschutz, innere Sicherheit und
sozialen Frieden" - Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk dankt allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Justiz für das Engagement im
Jahr 2004
Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München anlässlich des bevorstehenden
Jahreswechsels allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Justiz für
ihren engagierten Einsatz im vergangenen Jahr gedankt. Die Justiz sei einer der
zentralen staatlichen Ordnungsfaktoren für das menschliche Zusammenleben, betonte
die Ministerin. Ohne sie gäbe es keinen effektiven Rechtsschutz, keine Innere
Sicherheit und keinen Rechtsfrieden.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten viel von der Justiz. Gerade in einer Zeit,
in der Werte zunehmend an Bedeutung verlieren, erwarten sie, dass die Justiz
Werte stiftet. Wird das Recht nicht konsequent umgesetzt, nimmt seine Autorität
Schaden. Ziehen sich Verfahren hin, ohne dass eine Entscheidung ergeht, werden
in der Bevölkerung Zweifel an der Justiz und am Rechtsstaat aufkommen.
"Alle in der Bayerischen Justiz Beschäftigten erfüllen ihre Aufgaben tagtäglich
mit Bravour. Ich weiß, dass die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit
der Justiz derzeit alles andere als einfach sind. Umso mehr verdient der Einsatz
jedes Einzelnen für das Gemeinwesen besonderen Dank und Anerkennung", betonte Merk.
In der bayerischen Justiz sind insgesamt rund 14.770 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt, davon sind 2392 Richter, 653 Staatsanwälte. Dazu kommen
rund 5000 Beschäftigte im Strafvollzug. Die Verfahrensflut, denen sich die
Beschäftigten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tagtäglich stellen, wächst
kontinuierlich an. Betrachtet man beispielsweise die Entwicklung der eingehenden
Verfahren bei den landgerichtlichen Zivilverfahren in der 1. Instanz im Zeitraum
1998 bis 2003, so sind diese von 59.134 (1998) auf 66.554 (2003), d.h. um 12,5%
angestiegen, bei einer Zunahme des Personals für diesen Bereich um nur 0,1%. Bei
den Straf- und Bußgeldverfahren ist ein Anstieg der erstinstanzlichen Verfahren
von 117.002 (1998) auf 127.334 (2003), d.h. um 8,8%, zu verzeichnen. Im selben
Zeitraum ist das dafür zur Verfügung stehende Personal um 4,2% zurückgegangen.
Trotzdem leistet die bayerische Justiz eine hervorragende Arbeit. Vor allem bei
der Verfahrenserledigung nehmen die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften
im bundesweiten Vergleich seit Jahren eine Spitzenstellung ein. So benötigen die
bayerischen Staatsanwälte im Schnitt 1,2 Monate* zwischen Eingang des Verfahrens
und Abschlussverfügung. Erstinstanzliche Zivilverfahren an den Amtsgerichten dauern
3,7 Monate*, Strafverfahren bei den Amtsgerichten 2,9 Monate*, erstinstanzliche
Zivilverfahren bei den Landgerichten 6,5 Monate*, Handelssachen 5,3 Monate*,
Berufungen in Zivilsachen 4,5 Monate*, Strafsachen 1. Instanz bei den Landgerichten
5,5 Monate*, in der 2. Instanz 3,9 Monate*.
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*jeweils im Durchschnitt
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