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05.04.2004

Justizministerin Dr. Beate Merk: "Rot-Grünes Gefangenenkarussell: Schlingerkurs der Bundesregierung nun auch bei der Strafvollstreckung"

Bayerns Justizministerin hat sich heute im Bundesrat dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls dem Vermittlungsausschuss vorzulegen. Grund ist die darin enthaltene weitgehende Gleichstellung von Ausländern mit Deutschen, mit der sich Rot-Grün selbst widerspricht.

Während der Europäische Haftbefehl in den meisten anderen EU-Staaten längst in na-tionales Recht umgesetzt ist, hat die Bundesregierung über ein Jahr gebraucht, um dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dort nahm die Beratung weitere fünf Monate in Anspruch. Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird das Verfahren weiter verzögert. Verantwortlich dafür ist die Regierungskoalition. Obwohl der Entwurf schon mit den Ländern abgestimmt war, ist er im nachhinein verändert worden: Ausländern, die aufgrund europäischen Haftbefehls in andere EU-Staaten ausgeliefert werden, muss auf ihren Wunsch eine Strafvollstreckung in Deutschland gewährt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass der betroffene Straftäter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und mit einem Deutschen in familiärer Gemeinschaft lebt. Gelten soll dieses Privileg auch bei schwersten - selbst terroristischen - Straftaten und sogar dann, wenn klar ist, dass der Betroffene nach Haftverbüßung ohnehin ausgewiesen wird.

Merk: "Auf Kosten des Steuerzahlers muss der Täter nach seiner Verurteilung im Ausland eigens nach Deutschland geholt werden, nur um ihm die Haft in einer deutschen Vollzugsanstalt zu ermöglichen."

Damit widerspricht die Regierungskoalition einem Konzept, das die Bundesregierung erst letzte Woche selbst propagiert hat. Das Bundeskabinett billigte am 24. März einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (Ausführung des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen des Europarats vom 12. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen) mit dem die Möglichkeiten erweitert werden, bereits verurteilte ausländische Straftäter zur Strafvollstreckung in ihr Heimatland zu überstellen. Der Unterschied zum europäischen Haftbefehl besteht nur darin, dass der Täter im einen Fall bereits zur Verurteilung, im anderen Fall nur zur Vollstreckung der festgesetzten Strafe in sein Heimatland übergeben wird.

Merk: "Beim Überstellungsübereinkommen hat die Bundesregierung auf eine Gleichstellung von Ausländern und Deutschen verzichtet. Sie hat erkannt, das es Sinn macht, Ausländer ihre Haft in ihrem Heimatland absitzen zu lassen. Warum sie dies beim europäischen Haftbefehl nicht tut, bleibt ihr Geheimnis. Offensichtlich weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut."

Richtig deutlich werde der Widersinn erst am konkreten Beispiel. Merk: "Nehmen wir einen französischen Terroristen, der in Deutschland mit einer Deutschen zusammenlebt, ein Bombenattentat verübt und gegen den deshalb in Deutschland eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung ergeht:
Verübt er die Tat in Frankreich und schafft es anschließend, sich wieder nach Deutschland abzusetzen, so wird er von uns aufgrund europäischen Haftbefehls zur Verurteilung nach Frankreich ausgeliefert. Nach dem Entwurf von Rot-Grün müssten wir ihn anschließend auf seinen Wunsch zur Strafvollstreckung nach Deutschland zurückholen.

Zündet der Attentäter seine Bombe dagegen in Deutschland und wird hier verurteilt, so könnten wir ihn nach dem Entwurf der Bundesregierung zur Strafvollstreckung auch ohne seine Zustimmung sofort in sein Heimatland Frankreich überstellen."

Bei einer Tat in Frankreich erfolgt die Strafvollstreckung also in Deutschland, bei einer Tat in Deutschland wird dafür in Frankreich vollstreckt.
Merk: "Die Länder haben bei der Strafvollstreckung schon genügend Probleme zu bewältigen. Auch ohne dieses rot-grüne Gefangenenkarussell." Die Ministerin hofft daher, dass der Schlingerkurs der Bundesregierung noch stabilisiert werden kann.


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