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19.12.2002
Justizminister Dr. Manfred Weiß: "Es bleibt dabei - keine Weihnachtsamnestie in Bayern!"
Zur Forderung der kirchenpolitischen Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Ulrike Gote, dass ab 2003 in Bayern alle Gefangenen, deren Strafe um die Weihnachtszeit herum bzw. spätestens bis zum 6. Januar des Folgejahres abläuft, bereits zum 15. November im Rahmen einer Weihnachtsamnestie zu entlassen, erklärte Bayern Justizminister Dr. Manfred Weiß heute in München: "In Bayern wird es auch in Zukunft aus wohl erwogenen Gründen keine Weihnachtsamnestie geben."
Er wies zunächst darauf hin, dass nach dem Strafvollzugsgesetz Gefangene ohnehin bei einem Strafende in der Zeit vom 22. Dezember bis zum 2. Januar unter bestimmten Voraussetzungen am vorhergehenden Werktag entlassen werden können. Weiß: "Ein über dieses Privileg hinausgehendes Entgegenkommen im Wege der Gnade würde zu einer Ungleichbehandlung führen: Verurteilte, deren Strafende zufällig in die Weihnachtszeit fällt, stünden besser als Verurteilte, bei denen der Entlassungszeitpunkt in einen anderen Zeitraum fällt. Das wäre nicht hinnehmbar. Im Übrigen kann dem Wunsch betroffener Gefangenen und ihrer Angehörigen, Weihnachten gemeinsam zu verbringen, schon durch Vollzugslockerungen Rechnung getragen werden. Gefangene, bei denen keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht, erhalten insoweit über Weihnachten/ Jahreswechsel Ausgang oder Urlaub."
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