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27.06.2002
Justizminister Dr. Manfred Weiß zur angeblichen Änderung des Strafensystems: "Rot-Grün versprüht Seifenblasen!"
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen veranstalten am heutigen 27. Juni im Deutschen Bundestag die 1. Lesung eines Gesetzentwurfs zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems. Dazu der bayerische Justizminister Dr. Manfred Weiß: „Ich halte es für ein starkes Stück, dass die Koalition kurz vor Beendigung ihres Daseins noch einen Schaufensterantrag zur angeblichen Änderung des Strafensystems einbringt. Sie weiß dabei genau, dass der Entwurf schon aus Zeitgründen nicht mehr umgesetzt werden kann und sie weiß genau, dass sie für ihre völlig verfehlten Vorstellungen nicht den notwendigen Rückhalt bei den Ländern hat. In der Darstellung schreckt sie vor groben Verdrehungen und Verschleierungen nicht zurück:
1. Beispiel: Rot-Grün behauptet, dass der Entwurf auf Erkenntnissen aus umfangreichen Anhörungen beruht. Verschwiegen wird, dass er vor allem eines hervorgerufen hat: Heftige Kritik! So sind zentrale Vorschläge sowohl von der Regierungskommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems als auch vom Deutschen Richterbund abgelehnt worden. Scharfe Kritik hat es auch aus den Ländern gegeben. Rot-Grün tut dementsprechend in „bewährter“ Manier eines: Es setzt sich sehenden Auges über bessere Erkenntnisse hinweg!
2. Beispiel: Rot - Grün behauptet, dass Verurteilte, die die Geldstrafe nicht bezahlen können, derzeit üblicherweise ins Gefängnis müssen. Rot-Grün verschweigt, dass es in allen Ländern seit vielen Jahren die Projekte „Schwitzen statt Sitzen“ gibt, die den Straftätern die Möglichkeit eröffnen, eine Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. Die Koalition verschweigt ferner, dass es ihr insbesondere darum geht, säumige Geldstrafenschuldner zu hätscheln. Unter anderem soll der nicht zahlende Verurteilte künftig einen Tagessatz der Geldstrafe in drei Stunden „abarbeiten“ können. Wie will man das der rechtstreuen Bevölkerung vermitteln, die für ein Tageseinkommen acht oder mehr Stunden arbeiten muss? Arbeitet der Verurteilte nun aber nicht, dann soll er für seine Nichtzahlung auch noch belohnt werden: Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe wird einfach halbiert. Es ist offensichtlich, dass die Geldstrafe dadurch geschwächt wird!
3. Beispiel: Rot-Grün behauptet, dass die Entschädigung des Opfers künftig den Vorrang vor staatlichen Forderungen habe. Rot-Grün verschweigt, dass es dabei um Täter geht, die es während des gesamten Strafverfahrens nicht für nötig befunden haben, den durch sie angerichteten Schaden zu begleichen. Besinnt sich der Straftäter im Angesicht der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe nach Jahr und Tag doch noch, so soll ihm dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Nichtvollstreckung prämiert werden können, so dass er letztlich ohne jede Sanktion wegkommt! Das verstehe, wer will.
4. Beispiel: Rot-Grün behauptet, dass der Entwurf eine erhebliche Entlastung des Strafvollzugs zur Folge habe, der die durch ihn ausgelösten Mehrkosten und Einnahmeausfälle kompensieren werde. Das ist offensichtlich falsch. Berechnungen einer von der Justizministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe haben dies eindeutig ergeben. Auch darüber geht Rot-Grün großzügig hinweg. Schon die behauptete erhebliche Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafenverbüßungen ist eine Luftrechnung. Vor allem aber wären selbst mit einer Reduzierung Einsparungen kaum verbunden. Denn Haftplätze müssen vorgehalten werden. Hingegen wären beträchtliche Einnahmeausfälle so sicher wie das Amen in der Kirche. Allein der Ausfall von 10 % jeder Geldstrafe reißt ein Loch von über 40 Millionen € in die Länderhaushalte. Gravierender Personalmehraufwand kommt hinzu. Polizei, Staatsanwaltschaften, Strafgerichte und der Strafvollzug müssen aber weiterhin aus den Länderhaushalten finanziert werden. Rot-Grün sagt nicht, wie das möglich sein soll. Vor allem auf diese Umstände dürfte es zurückzuführen sein, dass die Bundesjustizministerin bei der Justizministerkonferenz vor zwei Wochen einen beispiellosen Affront begangen hat: Sie hat ihre Kolleginnen und Kollegen nicht über die zeitgleiche Einbringung des Entwurfs informiert. Sie wird schon wissen warum!
Ich stelle fest, dass Rot-Grün immerhin eine ganze Reihe von abenteuerlichen Vorstellungen fallen lassen musste. Stichworte sind das sog. Strafgeld, das Freiheitsstrafenersetzungsmodell und die Erweiterung der Halbstrafenaussetzung für schwere Kriminalität. Der übriggebliebene Rest ist aber immer noch schlimm genug. Er würde das geltende Strafensystem verkomplizieren und schwächen und eine effektive, zeitnahe Strafvollstreckung verhindern – mit gravierenden Auswirkungen auf die Innere Sicherheit. Es wird Zeit, dass der rot-grüne Spuk eine Ende nimmt!“
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