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Service

Der Kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs hat unter anderem die Aufgabe, Anträge externer Stellen auf Durchführung von Forschungsprojekten in den bayerischen Justizvollzugsanstalten zu prüfen und für das bayerische Staatsministerium der Justiz eine Stellungnahme zu verfassen, ob dieses Vorhaben unterstützt werden kann. Externe Forschungsvorhaben sollen generell nur dann unterstützt werden, wenn von ihnen ein Nutzen für den Strafvollzug zu erwarten ist. Darüber hinaus kommt es für die Bewertung auch darauf an, auf welcher wissenschaftlichen Basis die Antragstellung beruht, welche Erkenntnisse von dem Projekt zu erwarten sind und welchen Aufwand die organisatorische Unterstützung für die jeweiligen JVAs bedeutet. Falls das Projekt anwendungsbezogene Ergebnisse zu liefern verspricht, kann der Kriminologische Dienst auch logistische und inhaltliche Unterstützung anbieten. Wir bitten Sie deshalb, uns die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

Bitte beachten Sie das beigefügte Blatt „Antrag auf Unterstützung externer Forschungsvorhaben im bayerischen Justizvollzug“, das Sie hier herunterladen können (PDF-Format).


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