Sie haben Fragen zum Besuch von Gefangenen?
Sie möchten einem/einer Gefangenen Geld überweisen?
Diese und andere Fragen zur konkreten Vollzugsgestaltung kann ihnen ausschließlich die für die jeweiligen Gefangenen zuständige (bayerische) Justizvollzugsanstalt beantworten.
Informationen zu Besuchszeiten finden Sie auf der Seite der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Die folgende Liste ist
verlinkt, bitte klicken Sie auf den Ort der gewünschten Justizvollzugsanstalt. Sie werden direkt auf die Seite weitergeleitet.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zum Besuch, zur Überweisung von Geldern an Gefangene oder zu anderen vollzuglichen Einzelfragen haben, bitten wir Sie, sich direkt an die
betreffende Justizvollzugsanstalt zu wenden. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme finden Sie nachfolgend eine Liste mit den Kontaktdaten der bayerischen Justizvollzgusanstalten.
Verzeichnis der Justizvollzugsanstalten, der Jugendarrestanstalten und der Justizvollzugsschule in Bayern
Sie sind an einer Stelle im bayerischen Justizvollzugsdienst interessiert?
Die Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst findet einmal jährlich statt. Informationen über Bewerbungen/Stellen im bayerischen Justizvollzugsdienst finden Sie unter
Stellen- und Bewerberinformationen
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auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
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