Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.
Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist
die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen
die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
Das Tätigkeitsfeld der Beamten der 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) in den Justizvollzugsanstalten ist grundsätzlich vergleichbar mit dem in anderen Verwaltungen.
Die Beamten der 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst werden in einer Justizvollzugsanstalt hauptsächlich in nachstehenden Bereichen eingesetzt:
Hauptgeschäftsstelle
Angelegenheiten des Personals der Justizvollzugsanstalt
Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung
Betreuung aller Liegenschaften der Anstalt einschließlich der Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten, Verwaltung der Dienstwohnungen
Vollzugsgeschäftsstelle
Verwaltung der Gefangenenpersonalakten
Arbeitsverwaltung
Mitarbeit in allen Angelegenheiten, die die Beschäftigung der Gefangenen betreffen
Wirtschaftsverwaltung und Zahlstelle
Angelegenheiten, die die Versorgung und Betreuung der Gefangenen betreffen sowie Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Zu den Dienstaufgaben in allen genannten Verwaltungsbereichen der Justizvollzugsanstalten zählen hierbei:
Mit anderen Dienststellen der Justizvollzugsanstalt sowie Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten;
den Posteinlauf handhaben; Aktenvermerke, Niederschriften und Bestätigungen fertigen;
Abdrucke und Ablichtungen herstellen und verteilen;
Akten aller Art, Listen und Verzeichnisse anlegen, führen und registrieren;
Anträge vorprüfen und vorbereiten;
Karteien und Vorschriftensammlungen anlegen und pflegen;
Bestandsprüfungen durchführen; Bestands- und Bedarfsmeldungen erstellen;
Kalkulationen und Berechnungen durchführen
Abschlüsse und Abrechnungen erstellen.
Bei den angeführten Tätigkeiten erfolgt in einem weiten Maße eine Unterstützung durch Datenverarbeitungsanlagen.
Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
Aufgeschlossenheit gegenüber Informationstechnologie
Fähigkeit zur Teamarbeit
Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen
Gesundheitliche Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jede Beamtin und jeder Beamte der 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) in allen Verwaltungsbereichen einer Justizvollzugsanstalt eingesetzt werden. In den meisten Verwaltungsbereichen müssen die anfallenden Tätigkeiten hauptsächlich im Sitzen ausgeführt werden.
Es gilt feste oder gleitende Arbeitszeit, Schichtdienst muss nicht geleistet werden. In seltenen Ausnahmefällen müssen die Beamten der 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst in der Lage sein, auch Dienst an Sonn- und Feiertagen zu leisten.
Im Einzelfall sind auch Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen zu tätigen.
Die gesundheitliche Eignung wird durch eine Untersuchung beim zuständigen Gesundheitsamt festgestellt. Eine besondere Sportprüfung wird nicht abgelegt.
Voraussetzung für eine Beschäftigung in der 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) ist die erfolgreiche Ableistung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber zugelassen werden,
die über die Deutsche Staatsangehörigkeit verfügen
mindestens den Abschluss einer Realschule oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können
die Voraussetzungen für eine Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere
als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
an einem besonderen Ausleseverfahren teilgenommen haben.
Das "Ausleseverfahren für die Einstellungen in die 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst (früher: mittlerer nichttechnischer Dienst)" wird gegen Ende jeden Jahres durch den Bayerischen Landespersonalausschuss für die Einstellungen zum Herbst des nächsten Jahres durchgeführt. Anmeldevordrucke mit Informationen sind über die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses, Postfach 22 00 35, 80535 München (Telefon: 089/2306-0) erhältlich. Der Anmeldeschluss ist regelmäßig bereits mehrere Monate vor dem Prüfungstermin.
Das Ausleseverfahren besteht aus zwei je zweistündigen schriftlichen Arbeiten zu den Prüfungsgebieten "Kenntnisse der deutschen Sprache" und "Allgemeinwissen". Daneben werden die Schulnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen berücksichtigt.
Bewerbung:
Aufgrund des verhältnismäßig geringen Nachwuchsbedarfes können Neueinstellungen nur in unregelmäßigen Abständen vorgenommen werden.
Bewerbungen können unter Beifügung eines Lebenslaufes mit Passfoto sowie einer Kopie des Zeugnisses des Ausleseverfahrens eingereicht werden an das
Bayerische Staatsministerium
der Justiz
- Strafvollzugsabteilung -
Postfach
80097 München
Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden (Herr Charles, Tel.: 089/5597-2674).
Die Ausbildung der 2. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) dauert insgesamt zwei Jahre. Hiervon entfallen 18 Monate auf die fachpraktische Ausbildung, die an einer bayerischen Justizvollzugsanstalt geleistet wird und 6 Monate auf die fachtheoretische Unterweisung an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing. Die fachpraktische Ausbildung enthält auch kurze Hospitationen an einem Gericht und an einer Staatsanwaltschaft.
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden zu
Regierungssekretäranwärtern und gleichzeitig zu Beamten auf
Widerruf ernannt. Sie unterliegen damit den üblichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen, erhalten aber auch Anwärterbezüge. Die Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen ist Dienstpflicht.
Während der Ausbildung werden Leistungsnachweise in Form von Klausuren abgelegt. Die Ausbildung endet mit der schriftlichen und mündlichen Qualifikationsprüfung. Die schriftliche Prüfung besteht in der Bearbeitung von 5 zweistündigen und einer vierstündigen Klausur.
Bei Bestehen der Qualifikationsprüfung erfolgt die Ernennung zur Regierungssekretärin z. A. oder zum Regierungssekretär z. A. im Beamtenverhältnis auf Probe jeweils zum 1. Dezember.
Inhalt der Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst alle Geschäfte des mittleren Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten. Während der fachtheoretischen Ausbildung werden u. a. Lehrveranstaltungen zu nachstehenden Fachgebieten durchgeführt:
Hauptgeschäftsstelle
Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung
Anstaltszahlstelle
Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes
Grundzüge der Untersuchungshaft und des Strafvollzugs an Erwachsenen und Jugendlichen
Arbeitstechniken der Verwaltung
Grundbegriffe des Strafrechts, Jugendstrafrechts und Strafverfahrensrechts
Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts
Grundzüge der Gesellschaftslehre und der Kriminologie
Grundzüge des Beamtenrechts und des Rechts der Angestellten und Arbeiter.
Zeitliche Gestaltung
Die zeitliche Aufteilung der einzelnen Ausbildungsabschnitte stellt sich üblicherweise wie folgt dar:
Einführung (EF)
4 Wochen in einer Justizvollzugsanstalt
Praktische Ausbildung I
8 Monate an einer Justizvollzugsanstalt, einschließlich je zwei Wochen an einem Gericht und an einer Staatsanwaltschaft
Fachtheorie I
3 Monate an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Praktische Ausbildung II
9 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie II
3 Monate an der Bayer. Justizvollzugsschule Straubing, darin enthalten die
Qualifikationsprüfung
Schriftlicher Teil der Qualifikationsprüfung.
Bearbeitung von 6 Klausuren
Qualifikationsprüfung
Mündlicher Prüfungsteil
Praktische Erprobung (PE)
Ausbildungszeiten an einer Justizvollzugsanstalt nach der schriftlichen Qualifikationsprüfung bis zur Übernahme als Beamter auf Probe
Nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung erfolgt die Übernahme als Regierungssekretärin oder Regierungssekretär zur Anstellung in Besoldungsgruppe A 6.
Nach zweijähriger Probezeit, frühestens mit 27 Jahren, erfolgt in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind ohne weitere Prüfungen Beförderungen möglich
zur Regierungsobersekretärin/-obersekretär in Besoldungsgruppe A 7
zur Regierungshauptsekretärin/-hauptsekretär in Besoldungsgruppe A 8
zur Amtsinspektorin/Amtsinspektor in Besoldungsgruppe A 9 und
zur Amtsinspektorin/Amtsinspektor mit Zulage in Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage.
Besonders befähigte Beamte können zum Aufstieg in die Laufbahn der 3. Qualifikationsebene (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) zugelassen und bis zum Oberamtsrat bzw. zur Oberamtsrätin (Besoldungsgruppe A 13) befördert werden.
Die Bediensteten der 3. Qualifikationsebene im Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) werden vorwiegend in den Justizvollzugsanstalten mit eigener Verwaltung eingesetzt. Grundsätzlich kommt hierbei eine Zuteilung an jede bayerische Anstalt in Betracht. Versetzungswünsche können nur berücksichtigt werden, soweit sie sich mit den dienstlichen Anforderungen decken.