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Der gehobene Vollzugsverwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern

Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.

Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist

  • die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen
  • die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
  • die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
    Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.


Tätigkeitsbereiche

Die Angehörigen des gehobenen Vollzugsverwaltungsdienstes nehmen in einer Justizvollzugsanstalt bedeutsame Schlüsselfunktionen wahr. Sie sind maßgeblich an Entscheidungen beteiligt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Als Vorgesetzte verfügen sie über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch als Ansprechpartner für Gefangene. Die Tätigkeit kann beispielsweise erfolgen in der

  • Verwaltungsdienstleitung
    im Bereich des Personalmanagements sowie der Gestaltung der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation in einer Justizvollzugsanstalt
  • Arbeitsverwaltung
    mit Verantwortung für das vollzugliche Arbeitswesen, insbesondere Betreuung der Betriebe in der Anstalt, Arbeitsbeschaffung für Gefangene sowie berufliche Aus- und Weiterbildung der Gefangenen
  • Wirtschaftsverwaltung
    zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Verpflegung und Versorgung der Gefangenen sowie Beschaffung aller zum Betrieb der Anstalt erforderlichen Gebrauchsgüter
  • Bauverwaltung
    zur Verwaltung des Grundbesitzes und Unterhalt aller Gebäude und Sicherheitsanlagen auf dem Anstaltsgelände
  • Vollzugsverwaltung
    als Vollzugsinspektoren sowie als Abteilungsleiter oder Leiter kleinerer Anstalten mit Verantwortung für die Koordination des Strafvollzugs unter Berücksichtigung des Betreuungs- oder Behandlungsbedarfs der Gefangenen bei Beachtung der notwendigen Sicherheitsanforderungen.

Anforderungsprofil

Wegen der vielfältigen Aufgaben und der anspruchsvollen Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugsverwaltungsdienstes besondere Anforderungen gestellt:

Allgemeine Anforderungen:

  • Geistige Beweglichkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Entscheidungsfreude
  • Physische und psychische Belastbarkeit
  • Organisationstalent und Innovationsbereitschaft
  • Fähigkeit zum Umgang mit Menschen

Besondere Voraussetzungen:

  • Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
  • Aufgeschlossenheit gegenüber Informationstechnologie
  • Fähigkeit zur Konfliktlösung, Einfühlungsvermögen, Integrations- und Ausgleichsfähigkeit
  • Fähigkeit zur Personalführung und zum Personaleinsatz
  • Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer kooperativen Entscheidungsfindung
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen

Zugangsvoraussetzung und Bewerbung

Zugangsvoraussetzung

Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Laufbahn des gehobenen Vollzugsverwaltungsdienstes ist die erfolgreiche Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber zugelassen werden,

  • die über die Deutsche Staatsangehörigkeit verfügen
  • die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können
  • die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
  • an einem besonderen Ausleseverfahren teilgenommen haben.
    Das "Ausleseverfahren für die Einstellungen in den gehobenen nichttechnischen Dienst" wird gegen Ende jeden Jahres durch den Bayerischen Landespersonalausschuss für die Einstellungen zum Herbst des nächsten Jahres durchgeführt. Anmeldevordrucke mit Informationen sind über die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses, Postfach 22 00 35, 80535 München (Telefon: 089/2306-0) erhältlich. Der Anmeldeschluss ist regelmäßig bereits mehrere Monate vor dem Prüfungstermin.

Bewerbung:

Aufgrund des verhältnismäßig geringen Nachwuchsbedarfes können Neueinstellungen nur in unregelmäßigen Abständen vorgenommen werden.

Bewerbungen können unter Beifügung eines Lebenslaufes mit Passfoto sowie einer Kopie des Zeugnisses des Ausleseverfahrens eingereicht werden an das

Bayerische Staatsministerium
der Justiz
- Strafvollzugsabteilung -
Postfach
80097 München

Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden (Herr Charles, Tel.: 089/5597-2674).


Ausbildung

Die Ausbildung des gehobenen Vollzugsverwaltungsdienstes dauert insgesamt drei Jahre. Hiervon entfallen 21 Monate auf das Fachstudium an der Bayer. Beamtenfachhochschule Starnberg und 15 Monate auf die fachpraktische Ausbildung, die an einer bayerischen Justizvollzugsanstalt geleistet wird.

Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden zu Regierungsinspektoranwärtern und gleichzeitig zu Beamten auf Widerruf ernannt. Sie unterliegen damit den üblichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen, erhalten aber auch Anwärterbezüge. Die Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen, insbesondere auch an allen Vorlesungen, ist Dienstpflicht.

Während der Ausbildung werden Leistungsnachweise in Form von Klausur- und Hausarbeiten abgelegt. Eine formelle Zwischenprüfung ist nicht vorgesehen. die Ausbildung endet mit der schriftlichen und mündlichen Anstellungsprüfung. Die schriftliche Prüfung besteht in der Bearbeitung von 8 fünfstündigen Klausuren.

In der Zeit zwischen der schriftlichen Anstellungsprüfung und der Feststellung des endgültigen Prüfungsergebnisses nach der mündlichen Prüfung verbleiben die Anwärter bei den Justizvollzugsanstalten. Bei Bestehen der Anstellungsprüfung erfolgt die Ernennung zu Regierungsinspektoren z. A. im Beamtenverhältnis auf Probe jeweils zum 1. Dezember.

Inhalt der Ausbildung

Die Ausbildung enthält wirtschaftswissenschaftliche, juristische, psychologische und soziologische Komponenten. Im Fachstudium werden u. a. auch Vorlesungen zu nachstehenden Fachgebieten durchgeführt:

  • Grundzüge der Rechtsordnung, des Staats- und Verfassungsrechts
  • Bürgerliches Recht, Sachen-, Schuld- und Vertragsrecht
  • Strafrecht, Jugendstrafrecht und Strafverfahrensrecht
  • Volkswirtschafts- und Betriebslehre, Finanzwissenschaften
  • Organisation der Justizverwaltung, Gestaltung des Justizvollzugs
  • Strafvollstreckung
  • Psychologie und Entwicklungspsychologie, Betriebspsychologie
  • Soziologie und Sozialpsychologie
  • Kriminologie
  • Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter.

Ziel der fachpraktischen Ausbildungsabschnitte ist die Umsetzung der im Fachstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse in konkrete, praxisbezogene Tätigkeiten.

Zeitliche Gestaltung

Die zeitliche Aufteilung der einzelnen Ausbildungsabschnitte stellt sich üblicherweise wie folgt dar:

Einführung (EF) 2 Wochen in einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie I 10 Monate Studium an der Bayer. Beamtenfachhochschule Starnberg
Fachpraktikum I 6 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie II 10 Monate Studium an der Bayer. Beamtenfachhochschule Starnberg, unterbrochen durch das
Zwischenpraktikum (ZwP) 4 Wochen (Einbringung des Jahresurlaubs)
Fachpraktikum II 6,5 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie III 1 Monat Studium an der Bayer. Beamtenfachhochschule Starnberg zur Prüfungsvorbereitung
Anstellungsprüfung (AS) Schriftlicher Teil der Anstellungsprüfung.
Bearbeitung von 8 fünfstündigen Klausuren
Anstellungsprüfung (AM) Mündlicher Prüfungsteil
Praktische Erprobung (PE) Ausbildungszeiten an einer Justizvollzugsanstalt nach der schriftlichen Anstellungsprüfung bis zur Übernahme als Beamter auf Probe


Beruflicher Werdegang

Nach erfolgreich abgelegter Anstellungsprüfung erfolgt die Übernahme als Regierungsinspektorin oder Regierungsinspektor zur Anstellung in Besoldungsgruppe A 9.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

  • zur Regierungsoberinspektorin/-oberinspektor in Besoldungsgruppe A 10
  • zur Regierungsamtsfrau bzw. Regierungsamtmann in Besoldungsgruppe A 11
  • zur Regierungsamtsrätin/-amtsrat in Besoldungsgruppe A 12 und
  • zur Oberamtsrätin bzw. Oberamtsrat in Besoldungsgruppe A 13.

Die Bediensteten des gehobenen Vollzugsverwaltungsdienstes werden vorwiegend in den Justizvollzugsanstalten mit eigener Verwaltung eingesetzt. Grundsätzlich kommt hierbei eine Zuteilung an jede bayerische Anstalt in Betracht. Versetzungswünsche können nur berücksichtigt werden, soweit sie sich mit den dienstlichen Anforderungen decken.


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