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Der allgemeine Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern

Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.

Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist

  • die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen
  • die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
  • die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
    Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.


Tätigkeitsbereiche

Die Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes (aVD) nehmen in einer Justizvollzugsanstalt wichtige Funktionen wahr. Sie sind unmittelbar mit der Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen beschäftigt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Sie verfügen über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation der Gefangenen. Sie gewährleisten die Sicherheit einer Anstalt nach innen und nach außen. Die Tätigkeit kann beispielsweise umfassen

  • die Gewährleistung der Anstaltssicherheit und Ordnung
    Gefangene beaufsichtigen und sicher unterbringen; Haft- und Gemeinschaftsräume (Schlösser, Gitter, Wände, Inventar) kontrollieren; Gefangene (körperlich) durchsuchen; Kontrolle des persönlichen Besitzes; Vollzähligkeit der Gefangenen feststellen; Gefangene bei der Arbeit, beim Aufenthalt im Freien, bei Freizeitveranstaltungen und beim Besuch beaufsichtigen; Gefangene innerhalb der Anstalt vorführen; den Arbeitsbereich sichern und kontrollieren; Dienst auf Wachtürmen; die Einhaltung von Vorschriften und insbesondere der Hausordnung überwachen; Disziplinarmaßnahmen gegen Gefangene einleiten und vollziehen.
  • der Einsatz im Nachtdienst
    Sichern und kontrollieren des Anstaltsbereiches; Turmdienst; Gewährleisten der Nachtruhe; die Gefangenen im Notfall versorgen.
  • die Mitwirkung bei der Betreuung und Behandlung von Gefangenen
    Verhalten der Gefangenen beobachten; Gefangene informieren und beraten; sinnvolle Aktivitäten der Gefangenen anregen und fördern; Einzelgespräche führen; Gefangene belehren und auf Fehlverhalten hinweisen.
  • den Einsatz in den Arbeitsbetrieben
    Arbeitsbetrieb leiten; Arbeit, Rohstoffe, Arbeitsgeräte zuteilen; Arbeitsleistung festsetzen und überwachen, Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften überwachen; Gefangene im Betrieb kontrollieren und Sicherungsaufgaben durchführen.
  • die Versorgung der Gefangenen
    Kost vorbereiten und ausgeben sowie Kostausgabe überwachen; Kleidung, Wäsche, Bettzeug und Reinigungsmittel ausgeben; Post und Zeitung ausgeben, Anträge weiterleiten und Bescheide eröffnen sowie Gefangene informieren.
  • die Sorge um Ordnung und Sauberkeit
    Sauberkeit aller Haft- und Gemeinschaftsräume überwachen; Gefangene zur Sauberkeit und pfleglichen Behandlung überlassener Gegenstände anhalten.
  • die Ausführung der Gefangenen und Krankenhausüberwachung
    Gefangene ständig und unmittelbar beobachten und beaufsichtigen.
  • die Anwendung unmittelbaren Zwanges
    Auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch Benutzung von Hilfemitteln (z. B. Hand- und Fußfesseln) und durch Waffen (Hieb- und Schusswaffen) bei der Durchführung von Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen einwirken.
  • die Erledigung der mit den Aufgaben des aVD zusammenhängenden Verwaltungsgeschäfte
    z. B. Listen und Bücher führen; Postkontrolle, Dienstplangestaltung

Anforderungsprofil

Wegen der vielfältigen Aufgaben und der körperlich wie geistig anstrengenden Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes besondere Anforderungen gestellt.

Allgemeine Anforderungen:

  • Geistige Beweglichkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Entscheidungsfreude
  • Physische und psychische Belastbarkeit
  • Organisationstalent und Innovationsbereitschaft
  • Fähigkeit zum Umgang mit Menschen
  • Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer Zusammenarbeit im Team

Körperliche Anforderungen:

  • Grundsätzlich gilt, dass jeder Beamte und jede Beamtin des aVD in allen Dienstbereichen einer Justizvollzugsanstalt zu allen Zeiten eingesetzt werden kann.
    In den meisten Dienstbereichen müssen die anfallenden Tätigkeiten hauptsächlich im Gehen oder Stehen ausgeführt werden. Nur in zahlenmäßig begrenzten Funktionsposten (z. B. Torwache, Poststelle) wird überwiegend im Sitzen gearbeitet.
  • Bei der Durchführung von Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen müssen die Beamten in der Lage sein, unmittelbaren Zwang durch den Einsatz körperlicher Gewalt anzuwenden.
  • Der Dienst in einer Justizvollzugsanstalt ist grundsätzlich Schichtdienst. Die Beamten des aVD müssen in der Lage sein, Nachtdienst und Dienst an Sonn- und Feiertagen zu leisten.

Zugangsvoraussetzung und Bewerbung

Zugangsvoraussetzung

Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes ist die erfolgreiche Ableistung eines 20monatigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber zugelassen werden,

  • die über die Deutsche Staatsangehörigkeit verfügen
  • mindestens den Abschluss einer Realschule oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
    oder
    den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweisen können
  • die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
  • an einem besonderen Auswahlverfahren teilgenommen haben.
    Das besondere Auswahlverfahren besteht aus zwei je zweistündigen schriftlichen Arbeiten zu den Prüfungsgebieten "Kenntnisse der deutschen Sprache" und "Allgemeinwissen". Daneben werden die Schulnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen berücksichtigt.
    Die charakterliche Eignung für die angestrebte Laufbahn wird bei einer persönlichen Vorstellung vor einer aus Berufspraktikern und einem Psychologen gebildeten Kommission beurteilt. Hierbei werden auch schriftliche psychologische Eignungstests gefertigt.
    Die gesundheitliche Eignung überprüft das zuständige Gesundheitsamt. Eine besondere Sportprüfung ist nicht erforderlich.

Bewerbung:

Einstellungen in die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes erfolgen regelmäßig voraussichtlich zum 1. Februar jeden Jahres. Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, die im Vorjahr erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben.

Bewerbungen können ab dem Auswahlverfahren 2006/2007 nur noch über den Bayerischen Landespersonalausschuss schriftlich oder online erfolgen.

Ausbildung

Die Ausbildung beginnt voraussichtlich jeweils zum 1. Februar eines Jahres und dauert insgesamt 20 Monate. Sie besteht aus einer praktischen Einführung sowie praktischen Ausbildungs- und Erprobungsphasen an zwei bayerischen Ausbildungsanstalten und aus zwei dreimonatigen fachtheoretischen Ausbildungsblöcken an der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing.

In den fachtheoretischen Ausbildungsblöcken, aber auch während der praktischen Ausbildung in den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Strafvollzug
  • Untersuchungshaftvollzug
  • Jugendarrest und -strafvollzug
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Arbeitsverwaltung
  • Wirtschaftsverwaltung
  • Vollzugsgeschäftsstelle
  • Schriftverkehr
  • Vollzugspsychologie
  • Vollzugspädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Umgang mit gefährlichen und gefährdeten Gefangenen
  • Zusammenarbeit und Gesprächsführung
  • Gesellschaftslehre
  • Seelsorgerliche Betreuung
  • Medizinische Betreuung
  • Erste Hilfe
  • Waffenlose Selbstverteidigung
  • Waffenkunde / Schießen

Um das Ausbildungsziel zu erreichen, müssen eine schriftliche, eine mündliche sowie eine praktische Prüfung bestanden werden.

Zeitliche Gestaltung

Die zeitliche Aufteilung der einzelnen Ausbildungsabschnitte stellt sich üblicherweise wie folgt dar:

Praxisphase Einführung 4 Wochen in einer Justizvollzugsanstalt
Praktische Ausbildung 4 Wochen in einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie 1 2 Monate an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Praxisphase 1 5 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie 2 4 Monate an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Praxisphase 2 3 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Praktische Anstellungsprüfung Praktischer Teil der Anstellungsprüfung
Fachtheorie 3 1 Monat an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Schriftliche Anstellungsprüfung Schriftlicher Teil der Anstellungsprüfung
Praktische Erprobung 4 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Mündliche Anstellungsprüfung Mündlicher Prüfungsteil


Beruflicher Werdegang

Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt.

Nach erfolgreich abgelegter Anstellungsprüfung erfolgt die Übernahme als Obersekretärin im Justizvollzugsdienst zur Anstellung bzw. als Obersekretär im Justizvollzugsdienst zur Anstellung in Besoldungsgruppe A 7.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

  • zur Hauptsekretärin/Hauptsekretär i. JVD in Besoldungsgruppe A 8
  • zur Amtsinspektorin/Amtsinspektor i. JVD in Besoldungsgruppe A 9
  • zur Amtsinspektorin/Amtsinspektor i. JVD mit Zulage in Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage

Besonders befähigte Beamte auf herausragenden, verantwortungsvollen Dienstposten können zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Vollzugsdienstes zugelassen und bis zur Amtfrau bzw. zum Amtmann (Besoldungsgruppe A 11) befördert werden.


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