Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit"
und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden
Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von
Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.
Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist
die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch
sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen
die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere
Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des
Vollzugsziels.
Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in
sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines
Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit
mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der
Allgemeinheit.
Die Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes (aVD)
nehmen in einer Justizvollzugsanstalt wichtige Funktionen wahr.
Sie sind unmittelbar mit der Beaufsichtigung und Betreuung der
Gefangenen beschäftigt und tragen die Verantwortung für den
ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Sie verfügen
über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation der Gefangenen.
Sie gewährleisten die Sicherheit einer Anstalt nach innen und nach
außen. Die Tätigkeit kann beispielsweise umfassen
die Gewährleistung der Anstaltssicherheit und Ordnung
Gefangene beaufsichtigen und sicher unterbringen; Haft- und
Gemeinschaftsräume (Schlösser, Gitter, Wände, Inventar) kontrollieren;
Gefangene (körperlich) durchsuchen; Kontrolle des persönlichen Besitzes;
Vollzähligkeit der Gefangenen feststellen; Gefangene bei der Arbeit,
beim Aufenthalt im Freien, bei Freizeitveranstaltungen und beim Besuch
beaufsichtigen; Gefangene innerhalb der Anstalt vorführen; den
Arbeitsbereich sichern und kontrollieren; Dienst auf Wachtürmen;
die Einhaltung von Vorschriften und insbesondere der Hausordnung
überwachen; Disziplinarmaßnahmen gegen Gefangene einleiten und
vollziehen.
der Einsatz im Nachtdienst
Sichern und kontrollieren des Anstaltsbereiches; Turmdienst;
Gewährleisten der Nachtruhe; die Gefangenen im Notfall versorgen.
die Mitwirkung bei der Betreuung und Behandlung von
Gefangenen
Verhalten der Gefangenen beobachten; Gefangene informieren und
beraten; sinnvolle Aktivitäten der Gefangenen anregen und fördern;
Einzelgespräche führen; Gefangene belehren und auf Fehlverhalten
hinweisen.
den Einsatz in den Arbeitsbetrieben
Arbeitsbetrieb leiten; Arbeit, Rohstoffe, Arbeitsgeräte zuteilen;
Arbeitsleistung festsetzen und überwachen, Arbeitsschutz und
Unfallverhütungsvorschriften überwachen; Gefangene im Betrieb
kontrollieren und Sicherungsaufgaben durchführen.
die Versorgung der Gefangenen
Kost vorbereiten und ausgeben sowie Kostausgabe überwachen; Kleidung,
Wäsche, Bettzeug und Reinigungsmittel ausgeben; Post und Zeitung
ausgeben, Anträge weiterleiten und Bescheide eröffnen sowie Gefangene
informieren.
die Sorge um Ordnung und Sauberkeit
Sauberkeit aller Haft- und Gemeinschaftsräume überwachen; Gefangene
zur Sauberkeit und pfleglichen Behandlung überlassener Gegenstände
anhalten.
die Ausführung der Gefangenen und Krankenhausüberwachung
Gefangene ständig und unmittelbar beobachten und beaufsichtigen.
die Anwendung unmittelbaren Zwanges
Auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch Benutzung
von Hilfemitteln (z. B. Hand- und Fußfesseln) und durch Waffen
(Hieb- und Schusswaffen) bei der Durchführung von Vollzugs- und
Sicherungsmaßnahmen einwirken.
die Erledigung der mit den Aufgaben des aVD zusammenhängenden
Verwaltungsgeschäfte
z. B. Listen und Bücher führen; Postkontrolle, Dienstplangestaltung
Wegen der vielfältigen Aufgaben und der körperlich wie geistig
anstrengenden Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten des
allgemeinen Vollzugsdienstes besondere Anforderungen gestellt.
Allgemeine Anforderungen:
Geistige Beweglichkeit
Verantwortungsbereitschaft
Entscheidungsfreude
Physische und psychische Belastbarkeit
Organisationstalent und Innovationsbereitschaft
Fähigkeit zum Umgang mit Menschen
Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer Zusammenarbeit
im Team
Körperliche Anforderungen:
Grundsätzlich gilt, dass jeder Beamte und jede Beamtin des aVD
in allen Dienstbereichen einer Justizvollzugsanstalt zu allen Zeiten
eingesetzt werden kann.
In den meisten Dienstbereichen müssen die anfallenden Tätigkeiten
hauptsächlich im Gehen oder Stehen ausgeführt werden. Nur in zahlenmäßig
begrenzten Funktionsposten (z. B. Torwache, Poststelle) wird überwiegend
im Sitzen gearbeitet.
Bei der Durchführung von Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen müssen
die Beamten in der Lage sein, unmittelbaren Zwang durch den Einsatz
körperlicher Gewalt anzuwenden.
Der Dienst in einer Justizvollzugsanstalt ist grundsätzlich
Schichtdienst. Die Beamten des aVD müssen in der Lage sein, Nachtdienst
und Dienst an Sonn- und Feiertagen zu leisten.
Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Laufbahn des
allgemeinen Vollzugsdienstes ist die erfolgreiche Ableistung eines
20monatigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber
zugelassen werden,
die über die Deutsche Staatsangehörigkeit verfügen
mindestens den Abschluss einer Realschule oder den
qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand oder
den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung
nachweisen können
die Voraussetzungen für eine Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere
als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit
beurteilt werden können und
an einem besonderen Auswahlverfahren teilgenommen haben.
Das besondere Auswahlverfahren besteht aus zwei je zweistündigen
schriftlichen Arbeiten zu den Prüfungsgebieten "Kenntnisse der deutschen
Sprache" und "Allgemeinwissen". Daneben werden die Schulnoten in den
Fächern Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen berücksichtigt.
Die charakterliche Eignung für die angestrebte Laufbahn wird bei
einer persönlichen Vorstellung vor einer aus Berufspraktikern und
einem Psychologen gebildeten Kommission beurteilt. Hierbei werden auch
schriftliche psychologische Eignungstests gefertigt.
Die gesundheitliche Eignung überprüft das zuständige Gesundheitsamt.
Eine besondere Sportprüfung ist nicht erforderlich.
Bewerbung:
Einstellungen in die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes
erfolgen regelmäßig voraussichtlich zum 1. Februar jeden Jahres. Es können nur
Bewerber berücksichtigt werden, die im Vorjahr
erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben.
Bewerbungen können ab dem Auswahlverfahren 2006/2007 nur noch über
den Bayerischen Landespersonalausschuss schriftlich oder online erfolgen.
Die Ausbildung beginnt voraussichtlich jeweils zum 1. Februar eines Jahres und
dauert insgesamt 20 Monate. Sie besteht aus einer praktischen Einführung
sowie praktischen Ausbildungs- und Erprobungsphasen an zwei bayerischen
Ausbildungsanstalten und aus zwei dreimonatigen fachtheoretischen
Ausbildungsblöcken an der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing.
In den fachtheoretischen Ausbildungsblöcken, aber auch während der
praktischen Ausbildung in den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen,
werden folgende Fächer unterrichtet:
Strafvollzug
Untersuchungshaftvollzug
Jugendarrest und -strafvollzug
Straf- und Strafverfahrensrecht
Recht des öffentlichen Dienstes
Arbeitsverwaltung
Wirtschaftsverwaltung
Vollzugsgeschäftsstelle
Schriftverkehr
Vollzugspsychologie
Vollzugspädagogik
Sozialpädagogik
Umgang mit gefährlichen und gefährdeten Gefangenen
Zusammenarbeit und Gesprächsführung
Gesellschaftslehre
Seelsorgerliche Betreuung
Medizinische Betreuung
Erste Hilfe
Waffenlose Selbstverteidigung
Waffenkunde / Schießen
Um das Ausbildungsziel zu erreichen, müssen eine schriftliche, eine
mündliche sowie eine praktische Prüfung bestanden werden.
Zeitliche Gestaltung
Die zeitliche Aufteilung der einzelnen Ausbildungsabschnitte stellt
sich üblicherweise wie folgt dar:
Praxisphase Einführung
4 Wochen in einer Justizvollzugsanstalt
Praktische Ausbildung
4 Wochen in einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie 1
2 Monate an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Praxisphase 1
5 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie 2
4 Monate an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Praxisphase 2
3 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Praktische Anstellungsprüfung
Praktischer Teil der Anstellungsprüfung
Fachtheorie 3
1 Monat an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt.
Nach erfolgreich abgelegter Anstellungsprüfung erfolgt die
Übernahme als Obersekretärin im Justizvollzugsdienst zur Anstellung
bzw. als Obersekretär im Justizvollzugsdienst zur Anstellung in
Besoldungsgruppe A 7.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur
Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich
zur Hauptsekretärin/Hauptsekretär i. JVD in Besoldungsgruppe A 8
zur Amtsinspektorin/Amtsinspektor i. JVD in Besoldungsgruppe A 9
zur Amtsinspektorin/Amtsinspektor i. JVD mit Zulage in Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage
Besonders befähigte Beamte auf herausragenden, verantwortungsvollen
Dienstposten können zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen
allgemeinen Vollzugsdienstes zugelassen und bis zur Amtfrau bzw. zum
Amtmann (Besoldungsgruppe A 11) befördert werden.