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Personal
Für die Justizvollzugsanstalten stehen insgesamt
5.260 Stellen (ohne Anwärterstellen) zur Verfügung.
Sie gliedern sich wie folgt:
Vollzugs- und Verwaltungsdienst
(Einstieg 4. Qualifikationsebene) |
58 |
| Seelsorger |
28 |
| Ärzte |
43 |
| Psychologen |
87 |
| Lehrer |
51 |
| Sozialarbeiter |
146 |
Vollzugs- und Verwaltungsdienst
(Einstieg 3. Qualifikationsebene) |
177 |
Vollzugs- und Verwaltungsdienst
(Einstieg 2. Qualifikationsebene) |
312 |
Allgemeiner Vollzugsdienst
(einschl. Krankenpflegedienst) |
3.827 |
| Werkdienst |
483 |
| Beschäftigte (frühere Arbeiter) |
36 |
Sonstige (z.B. medizinische Hilfskräfte,
Erzieherinnen) |
12 |
| Insgesamt |
5.260 |
Bei Ärzten, Geistlichen, Psychologen und Lehrern stehen
ferner nebenamtliche Kräfte zur Verfügung, die vor allem in Anstalten
eingesetzt werden, bei denen die Gefangenenzahl den Einsatz einer
hauptamtlichen Kraft nicht rechtfertigt.
Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst:
| Anwärter des gehobenen Dienstes |
8 |
Anwärter des allgemeinen Vollzugdienstes,
des mittleren Werkdienstes und des
mittleren Verwaltungsdienstes insgesamt |
150 |
Soweit sich nicht schon aus der beruflichen Vorbildung
(Ärzte, Psychologen, Pfarrer, Lehrer, Sozialarbeiter, Verwaltungsdienst)
Hinweise auf den Aufgabenbereich der Bediensteten ergeben, sind die Mitarbeiter
in folgenden Tätigkeitsbereichen eingesetzt:
a) Allgemeiner Vollzugsdienst
Die uniformierten Mitarbeiter dieser Laufbahn werden nicht nur im Ordnungs- und
Sicherheitsbereich tätig. Sie sind vielmehr auch für eine Mitwirkung bei den
Behandlungsaufgaben der Anstalten ausgebildet und dementsprechend vielfach auch
als Betreuungsbeamte, im Wohngruppenvollzug, bei Bildungsmaßnahmen und in
Bereichen der Freizeitgestaltung (Basteln, Sport, Diskussionsgruppen u.a.)
eingesetzt.
Regelmäßig werden auch Frauen im allgemeinen Vollzugsdienst in
Justizvollzugsanstalten für männliche Gefangene eingesetzt.
b) Werkdienst
In Bayern werden grundsätzlich nur Mitarbeiter eingestellt, die die Meisterprüfung
in einem Handwerk oder einen vergleichbaren Berufsabschluß mit
Ausbildungsbefugnis abgelegt haben.
Ihnen obliegen die Leitung oder die Mitarbeit in den Anstaltsbetrieben, die
Überwachung der fachlichen Arbeit und die Ausbildung der Gefangenen in den
Betrieben und Lehrwerkstätten.
c) Krankenpflegedienst
In den Krankenabteilungen der Anstalten sind ca. 200 Mitarbeiter im
Krankenpflegebereich eingesetzt, von denen etwa 170 die staatliche Anerkennung
als Krankenpfleger besitzen.
a)
Der seit dem Jahr 2000 zu beobachtende starke Anstieg der Bewerberzahlen für den
allgemeinen Vollzugsdienst ist nunmehr abgeflacht und wieder deutlich rückläufig.
Die Gewinnung einer ausreichenden Zahl uneingeschränkt geeigneter Nachwuchskräfte
wird zunehmend schwieriger, bleibt jedoch weiterhin gewährleistet. Bei der
Eignungsfeststellung für die Einstellung in diese Laufbahn wird ein strenger
Maßstab angelegt. Aufgrund der in Bayern schon seit langem praktizierten
Eignungsüberprüfung durch eie Auswahlkommission werden deshalb die für
diese schwierige Aufgabe am besten geeigneten Bewerber
ausgesucht.
b)
Die Situation bei der Gewinnung von Bewerbern für den
Vollzugs- und Verwaltungsdienst mit Einstiegen in der zweiten und dritten Qualifikationsebene
gestaltet sich deutlich schwieriger. Es können aber auch weiterhin ausreichend viele geeignete Bewerber
zur Besetzung der freien Stellen gewonnen werden.
a) Ausbildung
1980 wurde die Bayerische Justizvollzugsschule in Straubing in Betrieb genommen.
Sie bietet 140 Anwärtern Internatsplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten
für 10 nebenamtliche Lehrkräfte. Dort werden die Nachwuchskräfte für die
fachlichen Schwerpunkte "allgemeiner Vollzugsdienst", "Werkdienst" und "Vollzugs- und
Verwaltungsdienst" der Fachlaufbahn Justiz mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
ausgebildet.
Die Ausbildungszeit beträgt 20 Monate für den allgemeinen Vollzugsdienst und
Werkdienst sowie 2 Jahre für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst. Die zeitliche
Abfolge der Ausbildungsabschnitte
für den Vorbereitungsdienst des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes mit einer
starken Verzahnung von praktischer und fachtheoretischer Ausbildung hat sich bewährt.
Die für den fachlichen Schwerpunkt "Vollzugs- und Verwaltungsdienst" der Fachlaufbahn Justiz
mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene vorgeschriebene 21-monatige theoretische
Ausbildung wird an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern,
Fachbereich Rechtspflege, Fachrichtung Justizvollzug, in Starnberg durchgeführt. Die 15-monatige praktische Ausbildung
erfolgt an verschiedenen Justizvollzugsanstalten.
b) Fortbildung
Jährlich nehmen annähernd 2.000 Bedienstete an etwa 180 bis 200 bayerischen und
außerbayerischen Fortbildungsveranstaltungen teil. In Bayern selbst werden
jährlich durchschnittlich 120 Bildungsmaßnahmen mit insgesamt etwa 1.800 bis
1.900 Teilnehmern durchgeführt. Dazu zählen Grund- und Aufbaukurse für den
allgemeinen Vollzugsdienst, Supervisionsveranstaltungen für Bedienstete,
Speziallehrgänge (Wohngruppenvollzug, Gesprächsführung,
Führungsaufgaben, Bildungsprobleme im Arbeitsbereich, für Mitarbeiter im
Untersuchungshaftvollzug, in der Sozialtherapie und im Behandlungsvollzug),
Sonderlehrgänge für Mitarbeiter im Jugendvollzug, bei der Behandlung
Drogenabhängiger und für Bedienstete, die im Bereich gefährlicher und schwieriger
Gefangener eingesetzt sind, sowie Lehrgänge für Selbstverteidigung und für Sportübungsleiter.
Für Werkbedienstete werden Fachlehrgänge durchgeführt. Für Mitarbeiter mit besonderen
Aufgaben (z.B. Sicherungsgruppe, Kriseninterventionsteam, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Anstaltsfeuerwehr)
werdenn fachbezogene Weiterbildungsseminare angeboten.
Von erheblicher Bedeutung sind auch die angeordneten oder genehmigten
Einzelfortbildungsmaßnahmen, die die Entsendung einzelner Bediensteter zu
berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen im Rahmen einer Spezialausbildung oder
Weiterbildung zum Inhalt haben. Entsandt werden vorwiegend Fachkräfte des Werkdienstes
oder sonst in den Betrieben eingesetzte Bedienstete sowie Ärzte
und Pflegepersonal. Einen Schwerpunkt bilden hierbei Fortbildungsmaßnahmen im
Bereich der Behandlung und Betreuung von Sexualstraftätern.
Die Sonderdienstmitarbeiter wie Psychologen, Ärzte, Pfarrer, Sozialarbeiter,
Pädagogen und die Juristen werden in entsprechenden Seminaren geschult. Die
Anstaltsleiter kommen zweimal im Jahr zu Dienstbesprechungen mit der
Aufsichtsbehörde zusammen.
In speziellen Bereichen gibt es ein auf die besonderen Belange des Vollzugs zugeschnittenes
zusätzliches Aus- und Fortbildungskonzept (EDV) bzw. es wird durch
Beamtenaustausch mit anderen Landesjustizverwaltungen die notwendige
Weiterbildung gewährleistet (Bedienstete der sozialtherapeutischen Anstalten).
Von den Bediensteten besonders begrüßt werden die seit 1998 angebotenen
Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive II“ bei der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Innere Verwaltung,
in Hof.
Daneben besteht die Verpflichtung, in den Anstalten selbst jeden Bediensteten 2
Tage (16 Stunden) pro Jahr in Themenbereichen, die von der Aufsichtsbehörde
zentral vorgeschrieben werden, zu schulen.
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