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Personal

1. Stellensituation

Für die Justizvollzugsanstalten stehen insgesamt 5.128 Stellen (ohne Anwärterstellen) zur Verfügung. Sie gliedern sich wie folgt:

Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst 58
Seelsorger 28
Ärzte 43
Psychologen 75
Lehrer 50
Sozialarbeiter 144
Gehobener Vollzugsverwaltungsdienst 177
Mittlerer Verwaltungsdienst
(einschl. Verwaltungsangestellte)
304
Allgemeiner Vollzugsdienst
(einschl. Krankenpflegedienst)
3.736
Werkdienst 465
Arbeiter 36
Sonstige (z.B. medizinische Hilfskräfte,
Erzieherinnen)
12
Insgesamt 5.128

Bei Ärzten, Geistlichen, Psychologen und Lehrern stehen ferner nebenamtliche Kräfte zur Verfügung, die vor allem in Anstalten eingesetzt werden, bei denen die Gefangenenzahl den Einsatz einer hauptamtlichen Kraft nicht rechtfertigt.

Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst:

Anwärter des gehobenen Dienstes 8
Anwärter des allgemeinen Vollzugdienstes,
des mittleren Werkdienstes und des
mittleren Verwaltungsdienstes insgesamt
150

2. Aufgaben

Soweit sich nicht schon aus der beruflichen Vorbildung (Ärzte, Psychologen, Pfarrer, Lehrer, Sozialarbeiter, Verwaltungsdienst) Hinweise auf den Aufgabenbereich der Bediensteten ergeben, sind die Mitarbeiter in folgenden Tätigkeitsbereichen eingesetzt:

a) Allgemeiner Vollzugsdienst

Die uniformierten Mitarbeiter dieser Laufbahn werden nicht nur im Ordnungs- und Sicherheitsbereich tätig. Sie sind vielmehr auch für eine Mitwirkung bei den Behandlungsaufgaben der Anstalten ausgebildet und dementsprechend vielfach auch als Betreuungsbeamte, im Wohngruppenvollzug, bei Bildungsmaßnahmen und in Bereichen der Freizeitgestaltung (Basteln, Sport, Diskussionsgruppen u.a.) eingesetzt.

Regelmäßig werden auch Frauen im allgemeinen Vollzugsdienst in Justizvollzugsanstalten für männliche Gefangene eingesetzt.

b) Werkdienst

In Bayern werden grundsätzlich nur Mitarbeiter eingestellt, die die Meisterprüfung in einem Handwerk oder einen vergleichbaren Berufsabschluß mit Ausbildungsbefugnis abgelegt haben.

Ihnen obliegen die Leitung oder die Mitarbeit in den Anstaltsbetrieben, die Überwachung der fachlichen Arbeit und die Ausbildung der Gefangenen in den Betrieben und Lehrwerkstätten.

c) Krankenpflegedienst

In den Krankenabteilungen der Anstalten sind ca. 200 Mitarbeiter im Krankenpflegebereich eingesetzt, von denen etwa 170 die staatliche Anerkennung als Krankenpfleger besitzen.

3. Nachwuchssituation

a)  Der seit dem Jahr 2000 zu beobachtende starke Anstieg der Bewerberzahlen für den allgemeinen Vollzugsdienst ist nunmehr abgeflacht und wieder deutlich rückläufig. Die Gewinnung einer ausreichenden Zahl uneingeschränkt geeigneter Nachwuchskräfte bleibt jedoch weiterhin gewährleistet. Bei der Eignungsfeststellung für die Einstellung in diese Laufbahn wird ein strenger Maßstab angelegt. Aufgrund der in Bayern schon seit langem praktizierten Eignungsüberprüfung durch ein Psychologenteam und eine Praktikerkommission werden deshalb die für diese schwierige Aufgabe am besten geeigneten Bewerber ausgesucht.

b)  Die Situation bei der Gewinnung von Bewerbern für den mittleren Verwaltungsdienst und den gehobenen Vollzugsverwaltungsdienst gestaltet sich wieder schwieriger. Es können aber auch weiterhin ausreichend viele geeignete Bewerber zur Besetzung der freien Stellen gewonnen werden.

4. Aus- und Fortbildung

a) Ausbildung

1980 wurde die Bayerische Justizvollzugsschule in Straubing in Betrieb genommen. Sie bietet 132 Anwärtern Internatsplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten für 10 nebenamtliche Lehrkräfte. Dort werden die Nachwuchskräfte in den Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes, des mittleren Werkdienstes und des mittleren Verwaltungsdienstes ausgebildet.

Die Ausbildungszeit beträgt 20 Monate für den allgemeinen Vollzugsdienst und mittleren Werkdienst und 2 Jahre für den mittleren Verwaltungsdienst. Die zeitliche Abfolge der Ausbildungsabschnitte für den Vorbereitungsdienst des allgemeinen Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes mit einer starken Verzahnung von praktischer und fachtheoretischer Ausbildung hat sich bewährt.

Der gehobene Verwaltungsdienst erfährt die vorgeschriebene 21-monatige theoretische Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, Fachrichtung Justizvollzug, in Starnberg. Die 15-monatige praktische Ausbildung erfolgt an verschiedenen Justizvollzugsanstalten.

b) Fortbildung

Jährlich nehmen annähernd 2000 Bedienstete an etwa 180 bis 200 bayerischen und außerbayerischen Fortbildungsveranstaltungen teil. In Bayern selbst werden jährlich durchschnittlich 120 Bildungsmaßnahmen mit insgesamt etwa 1800 bis 1900 Teilnehmern durchgeführt. Dazu zählen Grund- und Aufbaukurse für den allgemeinen Vollzugsdienst, Supervisionsveranstaltungen für Bedienstete, Speziallehrgänge (Wohngruppenvollzug, Gesprächsführung, Führungsaufgaben, Bildungsprobleme im Arbeitsbereich, für Mitarbeiter im Untersuchungshaftvollzug, in der Sozialtherapie und im Behandlungsvollzug), Sonderlehrgänge für Mitarbeiter im Jugendvollzug, bei der Behandlung Drogenabhängiger und für Bedienstete, die im Bereich gefährlicher und schwieriger Gefangener eingesetzt sind, sowie Lehrgänge für Selbstverteidigung und für Sportübungsleiter. Für Werkbedienstete werden Fachlehrgänge durchgeführt. Für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (z.B. Sicherungsgruppe, Kriseninterventionsteam, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Anstaltsfeuerwehr) werdenn fachbezogene Weiterbildungsseminare angeboten.

Von erheblicher Bedeutung sind auch die angeordneten oder genehmigten Einzelfortbildungsmaßnahmen, die die Entsendung einzelner Bediensteter zu berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen im Rahmen einer Spezialausbildung oder Weiterbildung zum Inhalt haben. Entsandt werden vorwiegend Fachkräfte des mittleren Werkdienstes oder sonst in den Betrieben eingesetzte Bedienstete sowie Ärzte und Pflegepersonal. Einen Schwerpunkt bilden hierbei Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Behandlung und Betreuung von Sexualstraftätern. Angesichts des steigenden Anteils ausländischer Gefangener wird zudem die Aneignung von Fremdsprachen, insbesondere osteuropäischer Sprachen, gefördert.

Die Sonderdienstmitarbeiter wie Psychologen, Ärzte, Pfarrer, Sozialarbeiter, Pädagogen und die Juristen werden in entsprechenden Seminaren geschult. Die Anstaltsleiter kommen zweimal im Jahr zu Dienstbesprechungen mit der Aufsichtsbehörde zusammen.

In speziellen Bereichen gibt es ein auf die besonderen Belange des Vollzugs zugeschnittenes zusätzliches Aus- und Fortbildungskonzept (EDV) bzw. es wird durch Beamtenaustausch mit anderen Landesjustizverwaltungen die notwendige Weiterbildung gewährleistet (Bedienstete der sozialtherapeutischen Anstalten). Von den Bediensteten besonders begrüßt werden die seit 1998 angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive II“ bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Innere Verwaltung, in Hof.

Daneben besteht die Verpflichtung, in den Anstalten selbst jeden Bediensteten 2 Tage (16 Stunden) pro Jahr in Themenbereichen, die von der Aufsichtsbehörde zentral vorgeschrieben werden, zu schulen.


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