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Sozialpädagogische Arbeit
Sozialpädagogische Arbeit in den Justizvollzugsanstalten beschäftigt sich mit
der durch die Freiheitsentziehung stark geprägten Lebenslage der Gefangenen,
mit den Ursachen ihrer Straffälligkeit und mit der angestrebten Lebenssituation
nach der Entlassung.
Die Inhaftierung bedeutet einen radikalen Einschnitt (z. B. Trennung von der Familie,
Verlust der Wohnung und des Arbeitsplatzes) in den bisherigen Lebensbereich, der die
Gefangenen einer großen psychischen Belastung aussetzt.
Zugleich schafft er aber im günstigen Fall auch Anreize und Impulse für eigene Reflexion
und Weiterentwicklung.
Nach Abklärung der Anamnese im Rahmen einer fundierten Exploration und psychosozialen
Diagnose werden mit dem Gefangenen entsprechend seiner individuellen Problemlage
und Bedürfnisse (z.B. Suchtproblematik, Persönlichkeitsstörung, Bildungsdefizite,
soziales Umfeld) Lösungsmöglichkeiten erarbeitet (Vollzugsplanung) und deren
Umsetzung kontinuierlich begleitet und überprüft.
Die SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen arbeiten nach dem Prinzip der
Hilfe zur Selbsthilfe. Die Gefangenen sollen in die Lage versetzt werden, ihre
Angelegenheiten selbst zu regeln (§ 71 StVollzG).
Sie erhalten u.a. Unterstützung und Beratung
- bei der Aufnahme, insbesondere bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts der
Angehörigen sowie bei der Sicherung der persönlichen Habe außerhalb der
Vollzugsanstalt (§ 72 StVollzG),
- während des Vollzugs bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte und
Pflichten (§ 73 StVollzG) und
- bei der Vorbereitung auf die Entlassung, insbesondere Hilfe bei der
Unterkunfts- und Arbeitssuche und Beratung bei der Sicherung des Lebensunterhalts
und bei der Ordnung der persönlichen und sozialen Angelegenheiten (§ 74 StVollzG).
Methoden professioneller sozialpädagogischer Arbeit sind:
- Einzelfallhilfe
- Soziale Gruppenarbeit
- Gemeinwesenarbeit.
Soziale Einzelfallhilfe
Ziel der Einzelfallhilfe ist es, den Gefangenen anzuregen und zu befähigen, seine
Probleme zu erkennen, sich damit auseinander zusetzen und an ihrer Lösung zu arbeiten.
Grundlage hierfür ist der Aufbau einer positiven Beziehung. Der Gefangene steht im
Mittelpunkt, er wird akzeptiert und unterstützt. Die vorhandenen Ressourcen und seine
Eigenverantwortlichkeit werden gefördert.
Die soziale Einzelfallhilfe umfasst sowohl Beratung und damit auf die Problemlösung
gerichtete Orientierungs- und Entscheidungshilfe als auch langfristig angelegte und
strukturierte Einzelgespräche. Die Methode der Krisenintervention hat sich bewährt,
um akute Lebenskrisen zu bewältigen und Fehlreaktionen (z.B. Suizidversuch) vorzubeugen
bzw. deren Verarbeitung zu unterstützen.
Soziale Gruppenarbeit
Da die Gefangenen häufig Defizite im Sozialverhalten haben, kommt der sozialen
Gruppenarbeit eine entscheidende Bedeutung im Hinblick auf die Resozialisierung zu.
In der Gruppe erhalten die Gefangenen die Möglichkeit, sich und ihr Verhalten zu
reflektieren und gegebenenfalls zu verändern und das Leben in Gemeinschaften einzuüben.
Sie dient u. a. dem Abbau von Aggressionen, Vorurteilen und Ängsten, dem Aufbau
eines Selbstwertgefühls, der Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung, dem
Erlernen und Einüben von sozialen Verhaltensweisen und adäquater Konfliktlösungsstrategien.
In den bayrischen Justizvollzugsanstalten bieten SozialarbeiterInnen und
SozialpädagogInnen u. a. Gruppenarbeit in den Bereichen Soziales Kompetenztraining,
Entlassungstraining und Anti-Gewalt-Training an.
(Institutionelle) Gemeinwesenarbeit
Im komplexen System einer JVA wirken SozialpädagogInnen an verschiedensten
Stellen an der strukturellen Ausgestaltung und Zieldefinition mit. Sie nehmen in
unterschiedlichen Gremien Einfluss auf Entscheidungen und bringen hier ihre
Fachkompetenz zum Nutzen des Gesamtgefüges ein.
Die SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen bei den Justizvollzugsanstalten
arbeiten mit den Stellen der Entlassenenfürsorge, der Bewährungshilfe, den
Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht, den Arbeitsämtern, den Sozialversicherungs-
und Sozialhilfeträgern, anderen Behörden sowie mit Verbänden und Einrichtungen der
Freien Wohlfahrtspflege zusammen.
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