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Sozialpädagogische Arbeit

Sozialpädagogische Arbeit in den Justizvollzugsanstalten beschäftigt sich mit der durch die Freiheitsentziehung stark geprägten Lebenslage der Gefangenen, mit den Ursachen ihrer Straffälligkeit und mit der angestrebten Lebenssituation nach der Entlassung.

Die Inhaftierung bedeutet einen radikalen Einschnitt (z. B. Trennung von der Familie, Verlust der Wohnung und des Arbeitsplatzes) in den bisherigen Lebensbereich, der die Gefangenen einer großen psychischen Belastung aussetzt. Zugleich schafft er aber im günstigen Fall auch Anreize und Impulse für eigene Reflexion und Weiterentwicklung.

Nach Abklärung der Anamnese im Rahmen einer fundierten Exploration und psychosozialen Diagnose werden mit dem Gefangenen entsprechend seiner individuellen Problemlage und Bedürfnisse (z.B. Suchtproblematik, Persönlichkeitsstörung, Bildungsdefizite, soziales Umfeld) Lösungsmöglichkeiten erarbeitet (Vollzugsplanung) und deren Umsetzung kontinuierlich begleitet und überprüft.

Die SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen arbeiten nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Gefangenen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln (§ 71 StVollzG).

Sie erhalten u.a. Unterstützung und Beratung

  • bei der Aufnahme, insbesondere bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts der Angehörigen sowie bei der Sicherung der persönlichen Habe außerhalb der Vollzugsanstalt (§ 72 StVollzG),
  • während des Vollzugs bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte und Pflichten (§ 73 StVollzG) und
  • bei der Vorbereitung auf die Entlassung, insbesondere Hilfe bei der Unterkunfts- und Arbeitssuche und Beratung bei der Sicherung des Lebensunterhalts und bei der Ordnung der persönlichen und sozialen Angelegenheiten (§ 74 StVollzG).

Methoden professioneller sozialpädagogischer Arbeit sind:

  • Einzelfallhilfe
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Gemeinwesenarbeit.

Soziale Einzelfallhilfe

Ziel der Einzelfallhilfe ist es, den Gefangenen anzuregen und zu befähigen, seine Probleme zu erkennen, sich damit auseinander zusetzen und an ihrer Lösung zu arbeiten. Grundlage hierfür ist der Aufbau einer positiven Beziehung. Der Gefangene steht im Mittelpunkt, er wird akzeptiert und unterstützt. Die vorhandenen Ressourcen und seine Eigenverantwortlichkeit werden gefördert.

Die soziale Einzelfallhilfe umfasst sowohl Beratung und damit auf die Problemlösung gerichtete Orientierungs- und Entscheidungshilfe als auch langfristig angelegte und strukturierte Einzelgespräche. Die Methode der Krisenintervention hat sich bewährt, um akute Lebenskrisen zu bewältigen und Fehlreaktionen (z.B. Suizidversuch) vorzubeugen bzw. deren Verarbeitung zu unterstützen.

Soziale Gruppenarbeit

Da die Gefangenen häufig Defizite im Sozialverhalten haben, kommt der sozialen Gruppenarbeit eine entscheidende Bedeutung im Hinblick auf die Resozialisierung zu. In der Gruppe erhalten die Gefangenen die Möglichkeit, sich und ihr Verhalten zu reflektieren und gegebenenfalls zu verändern und das Leben in Gemeinschaften einzuüben.

Sie dient u. a. dem Abbau von Aggressionen, Vorurteilen und Ängsten, dem Aufbau eines Selbstwertgefühls, der Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung, dem Erlernen und Einüben von sozialen Verhaltensweisen und adäquater Konfliktlösungsstrategien.

In den bayrischen Justizvollzugsanstalten bieten SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen u. a. Gruppenarbeit in den Bereichen Soziales Kompetenztraining, Entlassungstraining und Anti-Gewalt-Training an.

(Institutionelle) Gemeinwesenarbeit

Im komplexen System einer JVA wirken SozialpädagogInnen an verschiedensten Stellen an der strukturellen Ausgestaltung und Zieldefinition mit. Sie nehmen in unterschiedlichen Gremien Einfluss auf Entscheidungen und bringen hier ihre Fachkompetenz zum Nutzen des Gesamtgefüges ein.

Die SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen bei den Justizvollzugsanstalten arbeiten mit den Stellen der Entlassenenfürsorge, der Bewährungshilfe, den Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht, den Arbeitsämtern, den Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträgern, anderen Behörden sowie mit Verbänden und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zusammen.


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