Der pädagogische Dienst in der Justizvollzugsanstalt
Kurzübersicht
Die Erwartungen und Aufträge an die Lehrer, welche Gefangene in einer Justizvollzugsanstalt unterrichten, sind vielfältig und auf unterschiedlichsten Ebenen formuliert (so z. B. Empfehlungen der UN und des Europarates zur Bildung und Erziehung im Justizvollzug, Bundesgesetze und Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften und Dienstanweisungen).
Diese Empfehlungen, Gesetze, Vorschriften und Ausführungsbestimmungen gehen von der Annahme aus, dass Bildungsmaßnahmen, seien sie schulischer, beruflicher oder allgemeinbildender Art, entscheidenden Anteil an der Erreichung des Vollzugsziels haben.
Der Lehrer in der Justizvollzugsanstalt ist somit verantwortlich für die Vermittlung dieser auf das Vollzugsziel hin auszurichtenden Bildungsangebote. Er unterrichtet geeignete Gefangene in Fächern, welche zu einem Schul- oder Berufsabschluss führen und organisiert ein bildungs- und kulturbezogenes Freizeitprogramm (Kurse, Arbeitszirkel, Trainingsgruppen, Veranstaltungen u. ä.).
Darüber hinaus ist der Lehrer im Justizvollzug an der Behandlungsuntersuchung der Gefangenen und der Erstellung des Vollzugsplans beteiligt. Außerdem wirkt er bei der Vorbereitung von vollzugsrelevanten Entscheidungen mit.
Der mit dem Strafvollzug zugrunde liegende Behandlungsgedanke setzt ein pädagogisches Handeln aller Mitarbeiter voraus. Die Vermittlung pädagogischer Vorstellungen und Kompetenzen ist neben der Vermittlung kognitiver Lernziele demnach die primäre Aufgabe des Pädagogen.