Die
Bediensteten der 2. Qualifikationsebene (früher: mittlerer Werkdienst) verfügen über eine Meisterprüfung
und absolvieren zusätzlich eine insgesamt 20monatige Ausbildung an ihrer
Justizvollzugsanstalt
sowie an der Bayerischen Justizvollzugsschule.
Sie leiten die vielfältigen Arbeitsbetriebe in den Anstalten und und sind für die Beaufsichtigung,
Anleitung bzw. Aus- und Weiterbildung der zur Arbeit eingesetzten Gefangenen zuständig. Einzelne Betriebe
werden auch von Bediensteten aus dem Justizvollzugdienst (2. Qualifikationsebene) geleitet, die im sog. Werkaufsichtsdienst
eingesetzt sind.
Sie sind -
je nachdem über welche Arbeitsbetriebe die jeweilige Anstalt verfügt - in
den unterschiedlichsten Bereichen, so z. B. Schreinerei, Buchbinderei, Druckerei,
Bäckerei, Metzgerei, Landwirtschaft, Elektro-, Installations- und Baubetrieb eingesetzt.
Weitere Informationen zu den Angeboten der Arbeitsbetriebe finden Sie unter www.jva.de