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Der Verwaltungsdienst in der Justizvollzugsanstalt

Kurzübersicht

In der Regel leiten Beamte des gehobenen Vollzugsverwaltungsdienstes - in den unter e. und f. genannten Fällen auch des mittleren Verwaltungsdienstes - folgende Dienststellen einer Justizvollzugsanstalt:

  1. Die Hauptgeschäftsstelle
  2. Die Hauptgeschäftsstelle ist zentrale Geschäftsstelle (Posteingang, Informationsverteilung in der Anstalt, Überwachung der Termine usw.) und personalverwaltende Stelle (Einstellungen, Beurteilungswesen usw.) in einem.
    In der Regel ist der Leiter der Hauptgeschäftsstelle auch Verwaltungsdienstleiter - daneben ist diesem Referat auch der Leiter der Automatischen Datenverarbeitung (ADV) organisatorisch zugeordnet.

  3. Die Arbeitsverwaltung
  4. Die Arbeitsverwaltung ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Arbeit der Gefangenen zuständig (Betreiben von Anstaltsbetrieben, Einkauf von Rohstoffen, Beschaffung von Arbeit und Aufträgen, Verhandlung mit externen Firmen / vertragliche Gestaltung, Suche von Freigängerstellen, Abwicklung der Gefangenenentlohnung, Buchführung usw.)
    Weitere Informationen zur Arbeitsverwaltung erhalten sie unter: jva.de

  5. Die Wirtschaftsverwaltung
  6. Diese Dienststelle ist für die Führung der Versorgungsbetriebe (Küche, Wäscherei), die Versorgung der Gefangenen mit Lebensmitteln, Kleidung und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Beschaffung der beweglichen Ausstattung der Anstalt und der sonstigen Bedarfsgegenstände (z. B. für die Verwaltung) zuständig.

  7. Die Bauverwaltung
  8. Der Bauverwaltung obliegt die Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen, die Durchführung von (Hoch-)Baumaßnahmen, der Neubau von Anstalten / Gebäuden / Gebäudeteilen sowie die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatlichen Hochbauämtern.

  9. Die Vollzugsgeschäftsstelle
  10. Diese Dienststelle ist für den verwaltungstechnischen Ablauf des Strafvollzugs - Führung der Gefangenenpersonalakten, Strafzeitberechnungen, Verkehr mit Staatsanwaltschaften und Gerichten, Führung des Buchwerks, Erledigung des Schriftverkehrs mit staatlichen Behörden usw. - zuständig.

  11. Die Anstaltszahlstelle bzw. Ein- und Auszahlungsstelle
  12. Hier werden -  da die Gefangenen kein Bargeld in Besitz haben dürfen  - die Gefangenengelder buchmäßig verwaltet.


Detailinformationen zur Laufbahn des gehobenen Vollzugsverwaltungsdienstes

Detailinformationen zur Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes


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