- Der Anstaltsleiter
In der Regel handelt es sich hierbei um einen Beamten der 4. Qualifikationsstufe (früher: höherer Dienst).
Er trägt die alleinige Verantwortung für den gesamten Vollzug in der Anstalt, ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten, ist für die Personalführung und Vertretung der Anstalt nach außen zuständig und nimmt Kontroll- und Überwachungsaufgaben (insbesondere bei Delegation von Aufgaben im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans) wahr.
Daneben obliegen ihm die Disziplinarbefugnis über Beamte und Gefangene, vollzugliche Einzelentscheidungen (soweit nicht delegiert), die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen sowie die Anordnung von körperlichen Durchsuchungen der Gefangenen.
- Der Stellvertreter des Anstaltsleiters
In der Regel ist ein Beamter der 4. Qualifikationsstufe (früher: höherer Dienst)- in Ausnahmefällen auch ein Beamter der 3. Qualifikationsstufe (früher: gehobener Dienst) - Stellvertreter des Anstaltsleiters. Meist ist dies ein Abteilungsleiter oder in kleineren Anstalten der Leiter der Hauptgeschäftsstelle.
- Der Abteilungsleiter
In der Regel sind dies Beamte der 4. Qualifikationsstufe (früher: höherer Dienst) - in Ausnahmefällen auch der 3. Qualifikationsstufe (früher: gehobener Dienst).
Ihnen obliegen die Führung von Gefangenenabteilungen, die Leitung von Vollzugskonferenzen, die Disziplinarbefugnis über Gefangene, vollzugliche Einzelentscheidungen, die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen sowie von körperlichen Durchsuchungen von Gefangenen.