Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.
Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist
die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen
die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
Die Angehörigen der 3. Qualifikationsebene (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) nehmen in einer Justizvollzugsanstalt bedeutsame Schlüsselfunktionen wahr. Sie sind maßgeblich an Entscheidungen beteiligt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Als Vorgesetzte verfügen sie über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch als Ansprechpartner für Gefangene. Die Tätigkeit kann beispielsweise erfolgen in der
Verwaltungsdienstleitung
im Bereich des Personalmanagements sowie der Gestaltung der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation in einer Justizvollzugsanstalt
Arbeitsverwaltung
mit Verantwortung für das vollzugliche Arbeitswesen, insbesondere Betreuung der Betriebe in der Anstalt, Arbeitsbeschaffung für Gefangene sowie berufliche Aus- und Weiterbildung der Gefangenen
Wirtschaftsverwaltung
zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Verpflegung und Versorgung der Gefangenen sowie Beschaffung aller zum Betrieb der Anstalt erforderlichen Gebrauchsgüter
Bauverwaltung
zur Verwaltung des Grundbesitzes und Unterhalt aller Gebäude und Sicherheitsanlagen auf dem Anstaltsgelände
Vollzugsverwaltung
als Vollzugsinspektoren sowie als Abteilungsleiter oder Leiter kleinerer Anstalten mit Verantwortung für die Koordination des Strafvollzugs unter Berücksichtigung des Betreuungs- oder Behandlungsbedarfs der Gefangenen bei Beachtung der notwendigen Sicherheitsanforderungen.
Wegen der vielfältigen Aufgaben und der anspruchsvollen Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten der 3. Qualifikationsebene (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst)
besondere Anforderungen gestellt:
Allgemeine Anforderungen:
Geistige Beweglichkeit
Verantwortungsbereitschaft
Entscheidungsfreude
Physische und psychische Belastbarkeit
Organisationstalent und Innovationsbereitschaft
Fähigkeit zum Umgang mit Menschen
Besondere Voraussetzungen:
Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
Aufgeschlossenheit gegenüber Informationstechnologie
Fähigkeit zur Konfliktlösung, Einfühlungsvermögen, Integrations- und Ausgleichsfähigkeit
Fähigkeit zur Personalführung und zum Personaleinsatz
Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer kooperativen Entscheidungsfindung
Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen
Voraussetzung für eine Beschäftigung in der 3. Qualifikationsebene (früher: Laufbahn des gehobenen Vollzugsverwaltungsdienstes) ist die erfolgreiche Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber zugelassen werden,
die über die Deutsche Staatsangehörigkeit verfügen
die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können
die Voraussetzungen für eine Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h.
insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
an einem besonderen Ausleseverfahren teilgenommen haben.
Das "Ausleseverfahren für die Einstellungen in die 3. Qualifikationsebene (früher: gehobener nichttechnischer Dienst)" wird gegen Ende jeden Jahres durch den Bayerischen Landespersonalausschuss für die Einstellungen zum Herbst des nächsten Jahres durchgeführt. Anmeldevordrucke mit Informationen sind über die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses, Postfach 22 00 35, 80535 München (Telefon: 089/2306-0) erhältlich. Der Anmeldeschluss ist regelmäßig bereits mehrere Monate vor dem Prüfungstermin.
Bewerbung:
Aufgrund des verhältnismäßig geringen Nachwuchsbedarfes können Neueinstellungen nur in unregelmäßigen Abständen vorgenommen werden.
Bewerbungen können unter Beifügung eines Lebenslaufes mit Passfoto sowie einer Kopie des Zeugnisses des Ausleseverfahrens eingereicht werden an das
Bayerische Staatsministerium
der Justiz
- Strafvollzugsabteilung -
Postfach
80097 München
Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden (Herr Charles, Tel.: 089/5597-2674).
Die Ausbildung in der 3. Qualifikationsebene dauert
insgesamt drei Jahre. Hiervon entfallen 21 Monate auf das Fachstudium
an der Bayer. Beamtenfachhochschule Starnberg und 15 Monate auf die
fachpraktische Ausbildung, die an einer bayerischen Justizvollzugsanstalt
geleistet wird.
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden zu
Regierungsinspektoranwärtern und gleichzeitig zu Beamten auf
Widerruf ernannt. Sie unterliegen damit den üblichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen, erhalten aber auch Anwärterbezüge. Die Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen, insbesondere auch an allen Vorlesungen, ist Dienstpflicht.
Während der Ausbildung werden Leistungsnachweise in Form von Klausur- und Hausarbeiten abgelegt. Eine formelle Zwischenprüfung ist nicht vorgesehen. die Ausbildung endet mit der schriftlichen und mündlichen Qualifikationsprüfung. Die schriftliche Prüfung besteht in der Bearbeitung von 8 fünfstündigen Klausuren.
In der Zeit zwischen der schriftlichen Qualifikationsprüfung und der Feststellung des endgültigen Prüfungsergebnisses nach der mündlichen Prüfung verbleiben die Anwärter bei den Justizvollzugsanstalten. Bei Bestehen der Qualifikationsprüfung erfolgt die Ernennung zu Regierungsinspektoren z. A. im Beamtenverhältnis auf Probe jeweils zum 1. Dezember.
Inhalt der Ausbildung
Die Ausbildung enthält wirtschaftswissenschaftliche, juristische, psychologische und soziologische Komponenten. Im Fachstudium werden u. a. auch Vorlesungen zu nachstehenden Fachgebieten durchgeführt:
Grundzüge der Rechtsordnung, des Staats- und Verfassungsrechts
Bürgerliches Recht, Sachen-, Schuld- und Vertragsrecht
Strafrecht, Jugendstrafrecht und Strafverfahrensrecht
Volkswirtschafts- und Betriebslehre, Finanzwissenschaften
Organisation der Justizverwaltung, Gestaltung des Justizvollzugs
Strafvollstreckung
Psychologie und Entwicklungspsychologie, Betriebspsychologie
Soziologie und Sozialpsychologie
Kriminologie
Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter.
Ziel der fachpraktischen Ausbildungsabschnitte ist die Umsetzung der im Fachstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse in konkrete, praxisbezogene Tätigkeiten.
Zeitliche Gestaltung
Die zeitliche Aufteilung der einzelnen Ausbildungsabschnitte stellt sich üblicherweise wie folgt dar:
Einführung (EF)
2 Wochen in einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie I
10 Monate Studium an der Bayer. Beamtenfachhochschule Starnberg
Fachpraktikum I
6 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie II
10 Monate Studium an der Bayer. Beamtenfachhochschule Starnberg, unterbrochen durch das
Zwischenpraktikum (ZwP)
4 Wochen (Einbringung des Jahresurlaubs)
Fachpraktikum II
6,5 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie III
1 Monat Studium an der Bayer. Beamtenfachhochschule Starnberg zur Prüfungsvorbereitung
Qualifikationsprüfung
Schriftlicher Teil der Qualifikationsprüfung.
Bearbeitung von 8 fünfstündigen Klausuren
Qualifikationsprüfung
Mündlicher Prüfungsteil
Praktische Erprobung (PE)
Ausbildungszeiten an einer Justizvollzugsanstalt nach der schriftlichen Qualifikationsprüfung bis zur Übernahme als Beamter auf Probe
Nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung erfolgt die Übernahme als Regierungsinspektorin oder Regierungsinspektor zur Anstellung in Besoldungsgruppe A 9.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich
zur Regierungsoberinspektorin/-oberinspektor in Besoldungsgruppe A 10
zur Regierungsamtsfrau bzw. Regierungsamtmann in Besoldungsgruppe A 11
zur Regierungsamtsrätin/-amtsrat in Besoldungsgruppe A 12 und
zur Oberamtsrätin bzw. Oberamtsrat in Besoldungsgruppe A 13.
Die Bediensteten der 3. Qualifikationsebene (früher: gehobener Vollzugsverwaltungsdienst) werden vorwiegend in den Justizvollzugsanstalten mit eigener Verwaltung eingesetzt. Grundsätzlich kommt hierbei eine Zuteilung an jede bayerische Anstalt in Betracht. Versetzungswünsche können nur berücksichtigt werden, soweit sie sich mit den dienstlichen Anforderungen decken.