Sie sind hier: Justizvollzug Bayern
> Aufgaben
> Wegweiser für Angehörige
> info_uhaft
Informationen über die Rechte und Pflichten der Untersuchungsgefangenen
6.1
Fernmündliche Gespräche bedürfen der Zustimmung des Richters oder des Staatsanwalts. Die Gespräche
werden in vollem Wortlaut mitgehört; ausgenommen hiervon sind Gespräche mit dem Verteidiger, dem
Bewährungshelfer oder dem Gerichtshelfer (die Hinweise zu Nr. 8 sind zu beachten).
6.2
Für Telegramme gelten die Vorschriften über den Schriftwechsel.
6.3
Gebühren sind im Voraus zu entrichten.
|