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Informationen über die Rechte und Pflichten der Untersuchungsgefangenen
1. Allgemeines
Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Verwahrung des Beschuldigten die Durchführung
eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten oder der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.
Der Gefangene unterliegt den unmittelbaren Folgen der durch den richterlichen Haftbefehl angeordneten
Freiheitsentziehung.
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