----------------
Home Anstalten Themen Sitemap Suche Kontakt Impressum
Justizvollzug in Bayern
Wir über uns
Organisation
Geschichte des Strafvollzugs
Aufgaben des Vollzuges
Behandlung der Gefangenen
Wegweiser für Angehörige
Ehrenamtliche im Vollzug
Die bayerischen Anstalten
Verzeichnis
Kurzübersichten
Zuständigkeiten
Baumaßnahmen
Berufe im Justizvollzug
Personalsituation
Berufsfelder
Stellen & Bewerberinfo
Kriminologischer Dienst
Aufgaben
Aktuelle Projekte
Wissensch. Beirat
Service
Service
News / Presse
Linkliste
Sie sind hier: Justizvollzug Bayern > Aufgaben > Wegweiser für Angehörige > Informationen zum Strafvollzugsgesetz

Informationen zum Strafvollzugsgesetz

23. Anstaltsbeiräte

23.1
Soweit bei der Vollzugsanstalt ein Beirat besteht, wirken dessen Mitglieder bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützten den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.

23.2
Die Mitglieder des Beirats können namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegen nehmen. Sie können die Gefangenen in ihrem Räumen aufsuchen. Aussprache und Schriftwechsel werden nicht überwacht.

23.3
Die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, außerhalb ihres Amtes über alle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vertraulich sind, besonders über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung ihres Amtes.


Home Anstalten Themen Sitemap Suche Kontakt Impressum