----------------
Home Anstalten Themen Sitemap Suche Kontakt Impressum
Justizvollzug in Bayern
Wir über uns
Organisation
Geschichte des Strafvollzugs
Aufgaben des Vollzuges
Behandlung der Gefangenen
Wegweiser für Angehörige
Ehrenamtliche im Vollzug
Die bayerischen Anstalten
Verzeichnis
Kurzübersichten
Zuständigkeiten
Baumaßnahmen
Berufe im Justizvollzug
Personalsituation
Berufsfelder
Stellen & Bewerberinfo
Kriminologischer Dienst
Aufgaben
Aktuelle Projekte
Wissensch. Beirat
Service
Service
News / Presse
Linkliste
Sie sind hier: Justizvollzug Bayern > Aufgaben > Wegweiser für Angehörige > Informationen zum Strafvollzugsgesetz

Informationen zum Strafvollzugsgesetz

15. Gesundheitsfürsorge

15.1
Der Gefangene hat die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen. Die ärztliche Behandlung erfolgt durch den Anstaltsarzt. Ein anderer Arzt oder Facharzt wird nur hinzugezogen, wenn der Anstaltsarzt dies nach Art oder Schwere des Falles für erforderlich hält.

15.2
Der Gefangene hat einen Anspruch auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

15.3
Arbeitet ein Gefangener nicht im Freien, so wird ihm täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht, wenn die Witterung dies zu der festgesetzten Zeit zulässt.


Home Anstalten Themen Sitemap Suche Kontakt Impressum