 |
Sie sind hier: Justizvollzug Bayern
> Aufgaben
> Ehrenamt
Ehrenamtliche Mitarbeiter
In den bayerischen Justizvollzugsanstalten wirken seit
vielen Jahren ehrenamtliche Mitarbeiter bei der Betreuung von Gefangenen mit.
Sie sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit mithelfen, die persönlichen Probleme der
von ihnen betreuten Gefangenen zu mildern, ihre Bildung und beruflichen Fähigkeiten
zu fördern und vor allem den Gefangenen den Übergang in die Freiheit zu
erleichtern. Als ehrenamtliche Mitarbeiter können geeignete und zuverlässige
Personen zugelassen werden, die über 21 Jahre alt und zur Hilfe bei der
Erreichung des Vollzugszieles bereit sind.
Derzeit sind im bayerischen Justizvollzug fast 600 Bürgerinnen und Bürger zur
Einzelbetreuung von Strafgefangenen und ca. 790 weitere Personen als
sonstige ehrenamtliche Mitarbeiter zugelassen. Sie leiten Gesprächs-, Sport-
und sonstige Freizeitgruppen der Gefangenen, beraten sie in persönlichen
Konfliktsituationen, helfen Wohnungen und Arbeitsstellen zu vermitteln und
begleiten Gefangene bei Ausgängen. Für die ehrenamtlichen Betreuer wurde in
jeder Justizvollzugsanstalt ein eigener Kontaktbeamter bestimmt, der sie bei
ihrer Tätigkeit berät und unterstützt.
|