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Justizvollzug an weiblichen Gefangenen

1. Zahl der Gefangenen

In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befanden sich 2008 durchschnittlich 796 weibliche Gefangene. Am 31. März 2009 waren 619  weibliche Strafgefangene sowie 39 Jugendstrafgefangene und 145 weibliche Untersuchungsgefangene inhaftiert. Weibliche Sicherungsverwahrte gibt es derzeit nicht.

 

2. Vollzugsanstalten

Die weiblichen Gefangenen sind in 9 Justizvollzugsanstalten untergebracht. Über die meisten Haftplätze (445) verfügt die Justizvollzugsanstalt Aichach, die ursprünglich eine reine Frauenstrafanstalt war, nunmehr aber - räumlich abgetrennt - auch über 144 Haftplätze für den Männerstrafvollzug verfügt. Die Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt Würzburg hat eine Belegungsfähigkeit von 91, die der Justizvollzugsanstalt München von 74 Haftplätzen. In den 6 übrigen Justizvollzugsanstalten mit Frauenabteilung können zwischen 12 und 63 weibliche Gefangene aufgenommen werden.

 

3. Zuständigkeit

Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten wird fast ausschließlich in der Justizvollzugsanstalt Aichach vollzogen. Diese ist ferner zuständig für den Vollzug der Jugendstrafe sowie für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Freiheitsstrafe an schwangeren Gefangenen nach Ablauf des 6. Monats der Schwangerschaft. Dort besteht auch je eine Mutter-Kind-Einrichtung mit 10 Haftplätzen im geschlossenen und mit 6 Haftplätzen im offenen Vollzug für Mütter mit Kindern, die bis zum Alter von vier Jahren bei ihren inhaftierten Müttern untergebracht werden können.


(Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach)

In den übrigen Justizvollzugsanstalten sind lediglich Strafgefangene mit kurzen Freiheitsstrafen sowie Untersuchungsgefangene untergebracht.

Im Durchschnitt sind ca. zwei Drittel der weiblichen Strafgefangenen in Bayern in der Justizvollzugsanstalt Aichach untergebracht.

 

4. Unterbringung

In der Justizvollzugsanstalt Aichach liegt der Anteil der Einzelunterbringung schon jetzt bei knapp 70 %. Nach Abschluß der Sanierungsmaßnahmen werden fast alle weiblichen Gefangenen einzeln untergebracht werden können. In Würzburg und München beträgt der Anteil der Einzelunterbringung etwa 2/3, in Nürnberg gut 1/3. In den übrigen - kleineren - Frauenabteilungen ist das Verhältnis zwischen Einzel- und Gemeinschaftsunterbringung unterschiedlich.

 

5. Ausbildung und Arbeit

Die wesentlichen Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten befinden sich in der Justizvollzugsanstalt Aichach. Dort stehen für weibliche Gefangene beispielsweise qualifizierte Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen wie Bäckerin, Friseurin, Köchin und Modenäherin zur Verfügung. In den übrigen Anstalten, in denen jeweils nur sehr kurze Strafen vollzogen werden, sind die weiblichen Gefangenen, die nicht mit Hausarbeiten betraut sind, in der Regel mit Arbeiten, die leicht zu erlernen und zu handhaben sind, beschäftigt, so z.B. mit der Montage elektrotechnischer Artikel, Näharbeiten, Steckarbeiten, Umpackarbeiten und leichteren Montierarbeiten.

 

6. Besondere Probleme

Die vergleichsweise geringe Zahl der weiblichen Gefangenen macht eine stärkere Zentralisierung als bei den männlichen Gefangenen notwendig. Dies kann für die weiblichen Gefangenen Erschwernisse in der Aufrechterhaltung oder Anknüpfung familiärer und sonstiger sozialer Bindungen zur Folge haben (etwa 32 % der weiblichen erwachsenen Strafgefangenen sind verheiratet, 27 % geschieden; die entsprechenden Zahlen bei den männlichen Strafgefangenen sind 25 % bzw. 20 %).

Die Justizvollzugsanstalten sind daher bestrebt, positive Sozialkontakte der weiblichen Gefangenen besonders zu fördern und sie soweit wie möglich bei der Aufrechterhaltung ihrer familiären Bindungen zu unterstützen. Dies geschieht beispielsweise durch Maßnahmen der Ehe- und Familienberatung, die Vermittlung ehrenamtlich tätiger Organisationen und Betreuer, familienfreundliche Besuchsregelungen und - bei geeigneten Gefangenen - durch die Gewährung von Vollzugslockerungen und von Urlaub aus der Haft.


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