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Schulische Bildungsmaßnahmen für Gefangene

Ein erheblicher Teil der Inhaftierten verfügt erfahrungsgemäß auch nicht über ausreichende schulische Bildungsabschlüsse. Der bayerische Strafvollzug hat deshalb ein Programm erstellt, das Gefangenen die Nachholung schulischer Bildung ermöglicht:

a)  Kurse zum nachträglichen Erwerb des erfolgreichen oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses werden in den meisten größeren Vollzugsanstalten durchgeführt.

b)  Berufsschulunterricht wird für noch berufsschulpflichtige Jugendstrafgefangene und ferner für Strafgefangene, die in Berufsausbildung stehen, erteilt. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Kultusministerium wird seit dem Schuljahr 1980/81 der Berufsschulunterricht in enger Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Sprengel-Berufsschule erteilt. Diese Schule erstellt neutrale Abschlußzeugnisse.

c)  In zwei Anstalten können Gefangene über das Telekolleg weiterführende Schulbildungen erreichen.

d)  In zwei Anstalten ist der Erwerb der mittleren Reife (Realschulabschluß) möglich.

e)  In größeren Anstalten finden Analphabeten-Unterricht, sonstiger allgemeinbildender Unterricht, Fremdsprachenkurse u.ä. statt.

f)  In einer Justizvollzugsansatalt sind 16 Haftplätze für ein Online-Fernstudium an der Fernuniversität Hagen eingerichtet.


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