Sie sind hier: Justizvollzug Bayern
> Aufgaben
> Behandlung
> Schulische Bildung
Schulische Bildungsmaßnahmen für Gefangene
Ein erheblicher Teil der Inhaftierten verfügt
erfahrungsgemäß auch nicht über ausreichende schulische Bildungsabschlüsse. Der
bayerische Strafvollzug hat deshalb ein Programm erstellt, das Gefangenen die
Nachholung schulischer Bildung ermöglicht:
a)
Kurse zum nachträglichen Erwerb des erfolgreichen oder des
qualifizierenden Hauptschulabschlusses werden in den meisten größeren Vollzugsanstalten
durchgeführt.
b)
Berufsschulunterricht wird für noch berufsschulpflichtige
Jugendstrafgefangene und ferner für Strafgefangene, die in Berufsausbildung
stehen, erteilt. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Kultusministerium wird
seit dem Schuljahr 1980/81 der Berufsschulunterricht in enger Zusammenarbeit
mit der örtlich zuständigen Sprengel-Berufsschule erteilt. Diese Schule
erstellt neutrale Abschlußzeugnisse.
c)
In zwei Anstalten können Gefangene über das Telekolleg
weiterführende Schulbildungen erreichen.
d)
In zwei Anstalten ist der Erwerb der mittleren Reife
(Realschulabschluß) möglich.
e)
In größeren Anstalten finden Analphabeten-Unterricht,
sonstiger allgemeinbildender Unterricht, Fremdsprachenkurse u.ä. statt.
f)
In einer Justizvollzugsansatalt sind 16 Haftplätze für ein Online-Fernstudium an der Fernuniversität
Hagen eingerichtet.
|