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Jugendstrafvollzug
In Bayern befanden sich bis 1983 konstant
durchschnittlich etwa 1.000 bis 1.050 Gefangene im Jugendstrafvollzug (davon rd.
150 Jugendliche, 550 Heranwachsende und 350 Personen im Alter von 21 Jahren und
darüber). 1984 ist die durchschnittliche Belegung der bayerischen Jugendstrafanstalten
erstmals wieder unter 1.000 Gefangene abgesunken. Insbesondere als Folge der
demographischen Entwicklung ging die Belegung bis 1992 kontinuierlich zurück und
stieg dann wieder an. Erfreulicherweise ist im Jugendstrafvollzug seit 2005 aber
keine Überbelegung mehr zu registrieren. Am 31. März 2011 befanden sich 667 männliche und
48 weibliche, insgesamt also 715 Gefangene im Jugendstrafvollzug.
Für den Vollzug
von Jugendstrafe stehen in Bayern die drei Jugendstrafanstalten
Laufen-Lebenau, Neuburg-Herrenwörth und Ebrach sowie für weibliche Verurteilte
eine Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach zur Verfügung.
In der Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach
wird Jugendstrafe an weiblichen Gefangenen vollzogen. Im übrigen richtet sich
die Zuständigkeit der verschiedenen Anstalten im Wesentlichen nach dem Alter
der Gefangenen, ihrer Vorbelastung, der Strafdauer und teilweise auch der Straftat.
Dabei sind im Wesentlichen bestimmt
·
die Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau für die
jüngeren Gefangenen,
·
die Justizvollzugsanstalt Ebrach für Gefangene ab 17
Jahren, die vorbelastet sind oder eine längere Jugendstrafe verbüßen,
sowie für mehr als 21 Jahre alte Gefangene,
·
die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth für die
übrigen Gefangenen.

(Luftbildaufnahme der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth)
Männliche Jugendstrafgefangene im Alter von unter 17
Jahren werden unabhängig von Strafdauer oder Straftat in der
Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau untergebracht. Die 14- und 15-jährigen
Gefangenen werden dort in einer eigenen Abteilung besonders betreut.
Nach einer im Jahre 2011 durchgeführten Erhebung
kann davon ausgegangen werden, daß weniger als die Hälfte der
Jugendstrafgefangenen eine abgeschlossene Schulbildung und nur rund ein Fünftel
eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Knapp zwei Drittel der jungen Gefangenen
waren vor der Inhaftierung beschäftigungslos.
Deshalb wird auf die Aus- und Weiterbildung der jungen
Gefangenen und ihre Hinführung zur Arbeit besonderer Wert gelegt. Folgende schulische
oder auf Schulabschlüsse vorbereitende Maßnahmen werden im Jugendstrafvollzug
durchgeführt: Berufsschulunterricht, Erwerb des Realschulabschlusses, Erwerb
des erfolgreichen oder qualifizierenden Hauptschulabschlusses, Unterricht für
Analphabeten und Lernschwache. Im Jahre 2011 stehen ferner über 300 qualifizierte berufliche
Ausbildungsplätze im Jugendstrafvollzug zur Verfügung.
Die Beschäftigungslage im Jugendstrafvollzug ist
zufrieden stellend bis gut. Im Wesentlichen kann allen Gefangenen, die nicht in
einer Ausbildung stehen, Arbeit zugewiesen werden.
Am 31. März 2011 befanden sich 133 junge ausländische
Gefangene in Strafhaft. Die Gefangenen sind in den Normalvollzug eingegliedert.
Im Jugendstrafvollzug sind rund 500 Bedienstete tätig,
davon 18 Psychologen, 16 Lehrer, 27 Sozialarbeiter sowie 70 Handwerksmeister.
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