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Jugendstrafvollzug

1. Jugendstrafgefangene

In Bayern befanden sich bis 1983 konstant durchschnittlich etwa 1.000 bis 1.050 Gefangene im Jugendstrafvollzug (davon rd. 150 Jugendliche, 550 Heranwachsende und 350 Personen im Alter von 21 Jahren und darüber). 1984 ist die durchschnittliche Belegung der bayerischen Jugendstrafanstalten erstmals wieder unter 1.000 Gefangene abgesunken. Insbesondere als Folge der demographischen Entwicklung ging die Belegung bis 1992 kontinuierlich zurück und stieg dann wieder an. Erfreulicherweise ist im Jugendstrafvollzug seit 2005 aber keine Überbelegung mehr zu registrieren. Am 31. März 2011 befanden sich 667 männliche und 48 weibliche, insgesamt also 715 Gefangene im Jugendstrafvollzug.

2. Jugendstrafanstalten

Für den Vollzug von Jugendstrafe stehen in Bayern die drei Jugendstrafanstalten Laufen-Lebenau, Neuburg-Herrenwörth und Ebrach sowie für weibliche Verurteilte eine Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach zur Verfügung.

3. Zuständigkeit

In der Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach wird Jugendstrafe an weiblichen Gefangenen vollzogen. Im übrigen richtet sich die Zuständigkeit der verschiedenen Anstalten im Wesentlichen nach dem Alter der Gefangenen, ihrer Vorbelastung, der Strafdauer und teilweise auch der Straftat.

Dabei sind im Wesentlichen bestimmt

·  die Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau für die jüngeren Gefangenen,

·  die Justizvollzugsanstalt Ebrach für Gefangene ab 17 Jahren, die vorbelastet sind oder eine längere Jugendstrafe verbüßen, sowie für mehr als 21 Jahre alte Gefangene,

·  die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth für die übrigen Gefangenen.


(Luftbildaufnahme der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth)

Männliche Jugendstrafgefangene im Alter von unter 17 Jahren werden unabhängig von Strafdauer oder Straftat in der Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau untergebracht. Die 14- und 15-jährigen Gefangenen werden dort in einer eigenen Abteilung besonders betreut.

4. Ausbildung und Arbeit

Nach einer im Jahre 2011 durchgeführten Erhebung kann davon ausgegangen werden, daß weniger als die Hälfte der Jugendstrafgefangenen eine abgeschlossene Schulbildung und nur rund ein Fünftel eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Knapp zwei Drittel der jungen Gefangenen waren vor der Inhaftierung beschäftigungslos.

Deshalb wird auf die Aus- und Weiterbildung der jungen Gefangenen und ihre Hinführung zur Arbeit besonderer Wert gelegt. Folgende schulische oder auf Schulabschlüsse vorbereitende Maßnahmen werden im Jugendstrafvollzug durchgeführt: Berufsschulunterricht, Erwerb des Realschulabschlusses, Erwerb des erfolgreichen oder qualifizierenden Hauptschulabschlusses, Unterricht für Analphabeten und Lernschwache. Im Jahre 2011 stehen ferner über 300 qualifizierte berufliche Ausbildungsplätze im Jugendstrafvollzug zur Verfügung.

Die Beschäftigungslage im Jugendstrafvollzug ist zufrieden stellend bis gut. Im Wesentlichen kann allen Gefangenen, die nicht in einer Ausbildung stehen, Arbeit zugewiesen werden.

5. Besondere Gefangenengruppen

Am 31. März 2011 befanden sich 133 junge ausländische Gefangene in Strafhaft. Die Gefangenen sind in den Normalvollzug eingegliedert.

6. Personal

 Im Jugendstrafvollzug sind rund 500 Bedienstete tätig, davon 18 Psychologen, 16 Lehrer, 27 Sozialarbeiter sowie 70 Handwerksmeister.


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