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Jugendarrest
Für den Vollzug von Jugendarrest sind 6 Arrestanstalten
(Augsburg, Hof, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg) eingerichtet
mit insgesamt 196 Arrestplätzen, davon 30 für weibliche Arrestanten.
Der Jugendarrest ist keine Strafe, sondern ein
Zuchtmittel im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Durch eine kurze strenge
Freiheitsentziehung, den damit verbundenen Zwang zur Selbstbesinnung und
vielfältige Betreuungsmaßnahmen während des Arrestes sollen die Verurteilten
erzieherisch beeinflußt werden. Der Jugendarrest wird als Freizeitarrest für
eine oder zwei Freizeiten (in der Regel Wochenenden), als Kurzarrest für die
Dauer von 2 bis 4 Tagen oder als Dauerarrest von mindestens 1 Woche und höchstens
4 Wochen festgesetzt. Er kann mit Nachbetreuungsmaßnahmen aufgrund
jugendrichterlicher Weisungen verbunden werden.
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