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Jugendarrest

Für den Vollzug von Jugendarrest sind 6 Arrestanstalten (Augsburg, Hof, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg) eingerichtet mit insgesamt 196 Arrestplätzen, davon 30 für weibliche Arrestanten.

Der Jugendarrest ist keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Durch eine kurze strenge Freiheitsentziehung, den damit verbundenen Zwang zur Selbstbesinnung und vielfältige Betreuungsmaßnahmen während des Arrestes sollen die Verurteilten erzieherisch beeinflußt werden. Der Jugendarrest wird als Freizeitarrest für eine oder zwei Freizeiten (in der Regel Wochenenden), als Kurzarrest für die Dauer von 2 bis 4 Tagen oder als Dauerarrest von mindestens 1 Woche und höchstens 4 Wochen festgesetzt. Er kann mit Nachbetreuungsmaßnahmen aufgrund jugendrichterlicher Weisungen verbunden werden.


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