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Ziele
Die bayerischen Justizvollzugsanstalten haben in ihren arbeitstherapeutischen Betrieben
die gleichen Zielsetzungen mit unterschiedlichen Formen und Konzepten
Die Arbeitstherapie verfolgt mehrere Ziele:
- Vermittlung von handwerklichen und lebenspraktischen Fähigkeiten/Fertigkeiten
- Aufbau schulischer Grundkenntnisse
- Schulung angemessener Verhaltensweisen am Arbeitsplatz (Platzgebundenheit, Konzentration,
Ausdauer, Höflich- und Pünktlichkeit)
- Training sozialer Kompetenzen, wie Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten, Teamgeist und Fairness
- Strategievermittlung zur Konfliktbewältigung
Durch arbeitstherapeutische Beschäftigung sollen den Gefangenen, die Defizite oder Störungen
im Bereich Arbeitswelt zeigen, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln werden, dass
sie zur schulischen sowie beruflichen Förderung oder zu einer wirtschaftlich ergiebigen Arbeit fähig werden.
Außerdem trägt die Maßnahme dazu bei, eine erneute Straffälligkeit zu verhindern, da die Gefangenen sich
besser in eine Arbeit einfügen können.
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