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Personal

In der Arbeitstherapie beschäftigtes Personal sollte

  • Strafvollzugserfahrung
  • handwerkliche Vorbildung
  • eine vollzugsinterne Ausbildung, wie: Leiter für arbeitstherapeutische Betriebe, Gruppenleiter
  • Motivation
  • und Fort - und Weiterbildungsbereitschaft

besitzen.

Durch die Arbeitstherapie wurde für die Bediensteten ein eigenverantwortliches, qualifiziertes Arbeitsfeld erschlossen. Es ist stark auf Persönlichkeit, Stil, Fähigkeiten und Zielsetzung des Bediensteten ausgerichtet.

Die Arbeitstherapie sollte außerdem von einem Kollegen des Fachdienstes mitbetreut werden.

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Ziele der Arbeitstherapie

Konzept der Arbeitstherapie

Zielgruppe der Arbeitstherapie

Räumliche Vorraussetzungen


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