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Personal
In der Arbeitstherapie beschäftigtes Personal sollte
- Strafvollzugserfahrung
- handwerkliche Vorbildung
- eine vollzugsinterne Ausbildung, wie: Leiter für arbeitstherapeutische Betriebe, Gruppenleiter
- Motivation
- und Fort - und Weiterbildungsbereitschaft
besitzen.
Durch die Arbeitstherapie wurde für die Bediensteten ein eigenverantwortliches,
qualifiziertes Arbeitsfeld erschlossen. Es ist stark auf Persönlichkeit, Stil, Fähigkeiten
und Zielsetzung des Bediensteten ausgerichtet.
Die Arbeitstherapie sollte außerdem von einem Kollegen des Fachdienstes mitbetreut werden.
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