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Allgemeine Hinweise zum Besuch von Gefangenen

Wichtig: Die nachfolgenden allgemeinen Hinweise beziehen sich noch auf das bundeseinheitliche Strafvollzugsgesetz. Die Hinweise zu den neuen bayerischen Regelungen werden derzeit überarbeitet. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall vor einem Besuch unmittelbar an die jeweilige Justizvollzugsanstalt:

Informationen zum Besuch von Strafgefangenen (in Strafhaft),

Informationen zum Besuch von Untersuchungsgefangenen (in Untersuchungshaft),

Informationen zum Besuch von Jugendarrestanten (im Jugendarrest),

Informationen zum Besuch von jugendlichen Gefangenen (im Jugendstrafvollzug).


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